Begründung des öffentlichen Interesses nur dann vorliegt, wenn die Leitung in dem von der E-Control genehmigten Netzentwicklungsplan enthalten ist und der Regulator das öffentliche Interesse per Bescheid festgestellt hat. Damit ist die Grundlage dafür geschaffen, dass es zu Enteignungen nicht leichtfertig kommt und dass das nicht leichtfertig zum Tragen kommt.
Ich denke, das war auch das, was wir im Ausschuss diskutiert haben, und das war auch die Zielsetzung: Weg mit der Leichtfertigkeit! Es hat die Sorge gegeben, dass man da relativ locker-flockig drüberfahren kann (Abg. Dr. Pirklhuber: Nicht „flockig“, sondern mit der Holzhammer-Methode! Das ist der Unterschied!), und mit diesen Maßnahmen, die hier jetzt vorgeschlagen werden, sollte das in dieser Art und Weise nicht der Fall sein.
Meine Damen und Herren, der internationale Gasmarkt ist stark in Bewegung. (Abg. Dr. Pirklhuber: Nichts! Das ist ein Monopolmarkt! So schaut ’s aus!) Neue Lieferquellen, neue Lieferwege, neue Technologien werden diskutiert. Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir jedenfalls den Grundstein dafür, dass wir für künftige Veränderungen des Erdgasmarktes gerüstet sind.
Wir haben innerhalb eines Jahres mit dem ElWOG, mit dem Ökostromgesetz und mit dem Gaswirtschaftsgesetz relevante rechtliche Rahmenbedingungen erneuert beziehungsweise neu geschaffen und damit wichtige Parameter für eine künftige Energieversorgung festgelegt.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage 1081 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gastwirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden.
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Dieser Abänderungsantrag beinhaltet zum einen eine redaktionelle Anpassung, zum anderen das von mir erläuterte Thema der Enteignung, und er beinhaltet auch eine Veränderung gegenüber dem Ursprungsantrag, was die Terminläufe betrifft, weil natürlich durch die lange Verzögerung, die die intensiven Diskussionen und Verhandlungen notwendig gemacht haben, die ursprünglich eingeplanten Termine nicht einhaltbar sind. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.11
Präsident Fritz Neugebauer: Zunächst, Kolleginnen und Kollegen, stelle ich fest, dass der zuvor von Herrn Abgeordnetem Mag. Widmann eingebrachte Entschließungsantrag mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann
Kolleginnen und Kollegen
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