Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 208

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irgendetwas gelten muss, was gewählte Mandatare hier in diesem Haus ausmachen, noch dazu, wenn sie mit dem Titel „Klubobmann“ herumrennen. So geht das eben nicht!

Sie werden im Laufe des nun kommenden Untersuchungsausschusses noch merken, wie dringend notwendig es ist, zu der Erkenntnis zu gelangen, dass die Einsetzung eines solchen Ausschusses ein Minderheitenrecht sein soll. Wäre der öffentliche Druck – nicht der Ihres Einsehens – in den letzten Tagen nicht so gewachsen, dann wäre der Untersuchungsausschuss, dessen Einsetzung morgen Abend hier beschlos­sen werden wird, niemals in dieser Breite und in dieser Tiefe und in dieser Dichte zu organisieren gewesen. Niemals! Das ist nur möglich gewesen, weil wir und andere den öffentlichen Druck entsprechend aufgebaut haben. Aber darauf kann man sich ja nicht immer von vornherein verlassen, das müsste auch von allein gehen. Deshalb wäre es so wichtig, dass das ein Minderheitenrecht wird. Es hat sich nämlich ausgeschmiert in der Republik. Es hat sich aufgehört damit, dass man mit Leuten in den eigenen Reihen ausgestattet ist, die die „Wo woar mei Leistung?“-Gesellschaft repräsentieren.

Das alles sollte in Zukunft viel schneller und leichter verhindert werden, und das durch die prophylaktische und heilsame Wirkung von leichteren Einsetzungsmöglichkeiten für Untersuchungsausschüsse. Genau deshalb wollen Sie das verhindern, und genau deshalb klopfen wir Ihnen auf die Finger. Sie machen noch einen kleinen Umweg – und dabei wird es Sie auch noch aufstell’n. (Beifall bei den Grünen.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


18.38.52

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Jetzt habe ich nachlesen müssen, zu welchem Tagesordnungspunkt Werner Kogler gesprochen hat. Es hat sich so angehört, als wären wir in einer Debatte betreffend die Geschäftsordnung, tatsächlich debattieren wir jetzt die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. (Abg. Mag. Kogler: Nur weil ihr so einen windigen Klubob­mann habt!)

Es hilft nur alles nichts. Im Falle der Nichtumsetzung der Dienstleistungsrichtlinie würde uns in wenigen Tagen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen. Der Betroffene davon ist der österreichische Steuerzahler und die österreichische Steuerzahlerin, weil die Strafen, die dann anfallen, sie treffen. Jetzt haben wir schon verstanden, dass die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ein bisschen eine Geisel­nahme für eine Fragestellung war, die ein anderes Kapitel betrifft, nämlich die Frage der U-Ausschüsse, aber trotzdem möchte ich, Herr Präsident, zur Sache sprechen und kurz erläutern, warum wir jetzt dennoch die Geisel, nämlich dieses arme Gesetz zur Dienstleistungsrichtlinie, befreien müssen. Wir können in diesem Bereich nicht zuwar­ten und müssen daher die andere Debatte an die entsprechenden Gremien, die ohne­hin eine Geschäftsordnungsreform diskutieren, verweisen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Warum können wir ohne Verfassungsbestimmung auskommen? – Kollege Haubner hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Kompetenzübertragung auf den Bund aus dem Vorschlag herausnimmt. Wir erlassen damit in Wirklichkeit ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze in der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, womit wir basierend auf Artikel 23d Abs. 5 B‑VG in der Devolution eine einfachgesetzliche Rege­lung in der Landessache machen, die aber den Ländern keine Kompetenz wegnimmt. Diese können jederzeit jedes ihrer Gesetze in anderer Art und Weise erlassen. Damit haben wir das technisch gelöst.

 


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