Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 297

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23.21.4045. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2010) geändert wird, sowie über die

Regierungsvorlage (1392 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt geändert werden (1422 d.B.)

Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 45. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


23.22.08

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! (Unruhe im Saal. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Die heutige Vorlage ist ein Kompositum verschiedener Vor­schriften, die einerseits neu eingeführt beziehungsweise andererseits modifiziert wer­den sollen.

Es ist nicht zu verkennen, dass das Bemühen, den Gefahren des Terrorismus zu begegnen, in verschiedenen gesetzlichen Versuchen seine Grundlegung findet, der Gefahr durch diese neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden.

Wir haben schon verschiedentlich darüber debattiert und hatten Ursache, uns kritisch damit auseinanderzusetzen, weil eine sehr maßgebliche Trendentwicklung darin zu erkennen ist, Grund- und Freiheitsrechte unter dem Deckmantel oder mit der Behaup­tung, dieser Bemühung gerecht zu werden, nämlich Terrorismusbekämpfung zu betreiben, zu beschränken.

Anlässlich des letzten Verfassungstages hat der Präsident des Verfassungsge­richts­hofes Grund zur Äußerung gefunden, dass die Grundrechte unserer Verfassung, insbesondere jene der Europäischen Menschenrechtskonvention, ein hohes und mühsam erkämpftes Gut sind. Wir dürfen sie bei allem Verständnis für das Anliegen, den Gefahren des Terrorismus wirksam zu begegnen, niemals aufgeben, denn dann würden wir ein wesentliches Element unseres rechtsstaatlichen, demokratischen Gesellschaftsmodells opfern. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese warnenden Worte sind offensichtlich notwendig, da eigentlich Jahr für Jahr an dieser Schraube Terrorismusbekämpfung versus Grundrechte zu Lasten letzterer gedreht wird.

Ein anderer Punkt ist die Neufassung des § 283 StGB, allgemein als „Verhetzungs­paragraph“ bekannt. Die Erstfassung, die vor einigen Wochen – ich weiß es nicht mehr genau, vielleicht schon vor zwei Monaten – das Licht der Öffentlichkeit gesehen hat, hat gerechtfertigtermaßen entrüstete Reaktionen hervorgerufen, und zwar aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft, namentlich auch von Journalisten und weiteren Per­sonen, die zu Recht massivste Einschränkungen aufgrund der beabsichtigten Geltung dieser Norm befürchten mussten.

Es war so – und das ist ausdrücklich anzuerkennen –, dass in intensivsten Verhand­lungen mit den Herrschaften des Justizministeriums und mit den Herrschaften der Koalition eine Modifizierung, die, wie ich hoffen darf, Gegenstand des heutigen Abän­derungsantrages der Herren Mag. Donnerbauer und Jarolim sein wird, vorgenommen worden ist, die die ursprüngliche Materie erheblich verbessert. Und ich füge hinzu: Lediglich ein hauchfeines Element trennt uns davon, dieser Vorlage die Zustimmung zu


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