müssten die Arbeit im Ausschuss anders anlegen, damit wir zu besseren Ergebnissen kommen. (Beifall bei den Grünen.)
0.53
Präsident Fritz Neugebauer: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Versicherungsvertragsrecht
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flankierung des Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen im Versicherungsvertragsrecht (1441 d.B.)
Begründung
Der Artikel 25 der von Österreich 2008 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention enthält das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung:
„e) insbesondere verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten.“
Im ersten Staatenbericht Österreichs zur UN-Behindertenrechtskonvention, der am 5. Oktober 2010 von der Österreichischen Bundesregierung beschlossen wurde, betonen die Zivilgesellschaft und der Bundesbehindertenanwalt den problematischen Zugang zum Angebot der privaten Personenversicherung (Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Reiserückholversicherungen, Krankenzusatzversicherung, Ablebensversicherung):
„Versicherungsbedingungen bewirken manchmal die „Unversicherbarkeit“ auch von Menschen, deren individuelle Behinderung oder Krankheit auf das Risiko in keiner Weise erhöhend wirkt“.
Da man zum Beispiel für einen Existenzgründungskredit eine Lebensversicherung benötigt, werden die betroffenen Personen auch vom Wirtschaftsleben und einer beruflichen Verwirklichung ausgeschlossen.
Dieser Zustand ist diskriminierend und verstößt auch gegen das Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz das darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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