Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 344

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handelt sich hierbei lediglich um redaktionelle Korrekturen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

1.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin Muttonen, Sie haben jetzt gesagt, dass der Antrag verteilt wird, aber dem ist nicht so. Den muss man einbringen oder irgend­etwas damit unternehmen. Ich bitte daher, dass einer der nächsten Abgeordneten, der als Antragsteller hier steht, diesen Antrag noch einbringt. Ich will darauf lediglich der Ordnung halber hinweisen.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. 3 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


1.36.21

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Da liegt übrigens noch ein Entschließungsantrag, vielleicht geht der auch irgendjemandem ab. Man kann natürlich über den Lissabon-Vertrag diskutieren. Es gibt sicherlich einiges Positives, es gibt einiges Negatives. Man kann auch darüber diskutieren, ob man mehr Rechte haben möchte und mehr Information haben möchte oder ob man mit der Europäischen Union gar nichts zu tun haben will.

Wir haben auch den Lissabon-Vertrag in einigen Kernbereichen kritisiert, aber die Vorlage, die jetzt hier zur Debatte steht, wonach wir mehr Informationen bekommen, kann man aus unserer Sicht nicht ablehnen. Man kann die Art und Weise kritisieren. Der Abgeordnete Stefan hat schon recht, wenn er sagt, dass das sehr sperrig ist, dass es relativ kompliziert und aufwendig ist, aber trotzdem müssen wir doch froh sein – und das haben auch Sie immer wieder gefordert –, dass wir stärker in die Prozesse der Europäischen Union eingebunden sind und auch die Informationen bekommen. Ob wir sie dann wahrnehmen und entsprechend abrufen, das liegt an uns. Deshalb werden wir unserem EU-Informationsgesetz unsere Zustimmung geben.

Natürlich muss das auch in die Geschäftsordnung übergeführt werden, und da haben wir einen Wunsch auf eine Abänderung. Es geht darum, dass der EU-Hauptausschuss auch auf Begehren der Fraktionen einberufen werden soll, das ist positiv, aber man hat hier vergessen, dass es auch Fraktionen geben kann, gibt und geben könnte in der Zukunft, die weniger als die im Antrag vorgesehenen 20 Abgeordnete umfassen. Wir würden uns wünschen, dass man in einem Abänderungsantrag, den ich dann einbrin­gen werde, auch kleineren Fraktionen, so wie bei der Sondersitzung, die Möglichkeit gibt, zumindest einmal im Jahr so einen EU-Hauptausschuss einzuberufen, und ich würde schon appellieren, dass man auch hier diesem Antrag zustimmt. Wir haben ja immer wieder versucht, Geschäftsordnungsänderungen einvernehmlich zu machen.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 1657/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ordnungsgesetz 1975) geändert wird, in der Fassung des Berichts des Ausschusses

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. In Z 12 wird im § 31c Abs. 2 folgender Satz angefügt:

 


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