Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 155

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Als besorgter Bürger darf man sich daher berechtigt die Frage stellen, warum SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen so stur an den hunderte Milliarden teuren Rettungsschirmen festhält, anstatt von Experten vor­geschlagene Maßnahmen zu erwägen, die sicher auch schmerzhaft sein mögen, je­doch zumindest im Risiko kalkulierbarer wären.

Dazu kommt, dass die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus einer grundlegenden Änderung des EU-Rechts bedarf. SPÖ-Kanzler Faymann, der bekannt­lich vor der letzten Wahl das Versprechen abgegeben hat, sämtliche grundlegende Än­derungen des EU-Rechtes in Österreich einer Volksabstimmung zu unterziehen, hat dieses Versprechen bereits gebrochen, indem er angekündigt hat, dass der ESM nur im Nationalrat beschlossen werden soll – ohne den Volkswillen zu berücksichtigen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Erhöhung der bereitgestellten Mittel für den EFSF-Haftungsschirm zu verhindern, ebenso die Einführung einer Europäischen Wirtschaftsregierung.

Desweiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass jede grundlegende Änderung der EU - Verfassung einer Volkabstimmung in Österreich unterzogen wird – das gilt besonders für die ge­plante Einführung einer Europäischen Wirtschaftsregierung, sowie des ESM, aber auch für etwaige weitere Erhöhungen der Mittel des EFSF-Haftungsschirmes.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


17.30.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Bartenstein, Sie haben die Dringliche Anfrage als „eigentümlich“ bezeichnet – ich glaube nicht, dass sie eigentümlich ist –, aber gleichzeitig auch kritisiert, dass die Bundesregierung nicht von sich aus Erklärungen abgibt. Das würde man sich nämlich erwarten, gerade in so einer schwierigen und für uns als Entscheidungsträger doch auch spannenden Situation, dass eine Bundesregierung hergeht und sagt: Da kommt jetzt etwas auf uns zu, möglicherweise wissen wir noch nicht, was es sein wird – das haben wir ja heute schon gehört –, aber wir wollen das mit den Abgeordneten disku­tieren.

Es hätte jetzt zwei Tage Zeit gegeben, dass die Bundesregierung von sich aus hier eine Erklärung abgibt und wir eine umfassende Diskussion über alle Rahmenbedingun­gen führen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Bartenstein: ... Hauptausschuss!) – Ich glaube aber, dass jeder Abgeordnete hier das Recht hat, sich zu Wort zu melden und auch die Informationen zu bekommen, und nicht nur die Abgesandten im Hauptaus­schuss. Das ist vielleicht ein Unterschied im Demokratieverständnis, aber zu diesem Unterschied stehe ich durchaus.

Es war für uns ja schon bedauerlich, zu hören, dass es keine österreichische Linie gibt, weil das wichtig wäre. Dann hört man immer von diesen Papieren – Non-Papers und so – ... Das ist ja immer wieder das Problem Österreichs in der Außenpolitik, aber vor allem in der EU-Politik, dass man eben keine eigene Linie hat, sondern immer auf der


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