raussetzung ist neben einer bestimmten Mindestbeteiligung von im Abs. 3 Z 1 genannten Personen und Gesellschaften am Erwerber oder einem beherrschenden Einfluss solcher Personen oder Gesellschaften über den Erwerber ein begründeter Verdacht, dass diese Form der Beteiligung nur gewählt wurde, um die Genehmigungspflicht gemäß Abs. 3 Z 1 zu umgehen. Überdies muss von Vornherein auch schon ein begründeter Verdacht einer Gefährdung der maßgeblichen Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen.
Abs. 12:
Die erste Phase entfällt bei diesem Verfahren, sodass hier von Vornherein nur zwei Monate für die abschließende Entscheidung zur Verfügung stehen. Dies wird in Abs. 12 klar gestellt. Auch in diesem Verfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn nach Ablauf der zwei Monate kein Bescheid erlassen wird.
Abs. 13:
Um unnötigen Verwaltungsaufwand sowohl für die Behörden als auch für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden, wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ermächtigt, bestimmte Vorgänge, bei denen eine Gefährdung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Vornherein nicht zu befürchten ist, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen. Die ausgenommenen Vorgänge können dabei auf unterschiedliche Weise definiert werden, wie beispielsweise durch den Tätigkeitsbereich oder durch Kennzahlen zur Größe der zu erwerbenden Unternehmen.
Z 3 (§ 79 Abs. 1):
Diese Bestimmung enthält die ergänzenden gerichtlichen Strafbestimmungen für Vorsatztaten.
Z 4 (§ 79 Abs. 3):
Diese Bestimmung regelt, dass im Fall der neuen Z 25 im Abs. 1 auch die fahrlässige Begehung strafbar ist.
Z 5 (§ 93 Abs. 9):
Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, das am Tag nach deren Kundmachung erfolgen soll.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungsbank! Es ist schon fast erheiternd, wenn man sieht, wie in letzter Zeit die SPÖ-Fraktion eine Pirouette geschlagen hat. Noch vor zwei Wochen – und auch vor längerer Zeit – haben Sie uns verteufelt, wenn wir eine Schuldenbremse gefordert haben. Jetzt auf einmal ist dies das Wichtigste, was in kürzester Zeit durchgesetzt werden soll!
Man muss die ganze Budgetproblematik bei uns letzten Endes in einem europäischen Zusammenhang sehen. Meine Damen und Herren, warum haben wir es jetzt auf einmal sehr eilig? – Erstens einmal: Europa hat uns jetzt mehr oder weniger aufgedrängt, dass wir eine Schuldenbremse einführen. Und zweitens bringt uns die Entwicklung in Europa so weit, dass wir jetzt nicht mehr aus können.
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