Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 243

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21.35.23

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Her­ren des Hohen Hauses! Der Bericht über die Petitionen und die vier Bürgerinitiativen wurde von den Vorrednern schon ausführlich kommentiert. Ich möchte nur auf die Bürgerinitiative Nummer 27 eingehen, die sich mit der außerordentlichen Zulassung zur Landesberufsschule von Jugendlichen und Personen, die in einer Initiative des Ar­beitsmarktservice stehen, befasst. Wie schon angeführt, wurde diese Bürgerinitiative von über 7 100 Personen unterstützt.

Im Berufsausbildungsgesetz, genauer gesagt in § 23 Abs. 5, ist die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung bereits geregelt, jedoch ist für diese Personen der Besuch der Berufsschule nur bedingt möglich. Mit der Abänderung des § 46 des Schulorganisationsgesetzes soll nunmehr auch für Jugendliche, die qualifizierungs- und lernwillig sind, und für jene Personen, die in Ausbildungsmaßnahmen des AMS stehen, die Möglichkeit geschaffen werden, zur Erleichterung des Lehrabschlusses und damit einer Berufsqualifikation den Anspruch stellen zu können, die Landesberufs­schule zu besuchen. Damit ist natürlich auch eine wesentliche Erleichterung verbun­den, sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten zu können.

Geschätzte Damen und Herren! Die Öffnung dieser Tür, es diesen Personen und Ju­gendlichen zu ermöglichen, die Berufsschule zu besuchen, um zu einem Lehrab­schluss zu kommen, ist uns ein wichtiges Anliegen. Das wurde schon im Ausschuss ausreichend diskutiert, und ich freue mich, dass Einstimmigkeit verzeichnet werden konnte.

Ich glaube, dass wir nicht nur vom Standpunkt der bildungspolitischen Gerechtigkeit, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht gut beraten sind, diese Bürgerinitiative im Unterrichtsausschuss zu behandeln. Dieses Land braucht Facharbeiter, und ich bin überzeugt davon, dass wir diese Bürgerinitiative positiv behandeln werden – im Sinne unserer Jugend und im Sinne der Qualifikationen, die ein wichtiges Fundament für den Menschen in der Gesellschaft darstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 2 Minuten. Ich mache den SPÖ-Klub darauf aufmerk­sam, dass es eine Gesamtrestredezeit von 5 Minuten gibt. – Bitte.

 


21.38.46

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Ich werde diese Restredezeit nicht ausnützen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Meine Damen und Herren, der heutige Sammelbericht aus dem Petitionsausschuss umfasst 43 Petitionen und vier Bürgerini­tiativen. Alleine 30 Petitionen befassen sich mit dem weltweiten Atomausstieg. Damit wird auch im Petitionsausschuss sehr deutlich gemacht, dass das Thema Atomstrom und Atomkraftwerke die Menschen bewegt. Es waren Petitionen, die von den Städten und Gemeinden in den Gemeinderatssitzungen beschlossen wurden.

Es ist gut und wichtig, dass diese Petitionen in den Gemeinderatssitzungen beschlos­sen wurden. Aber richtig wäre es im Sinne einer verstärkten Demokratie auch, den Ta­gesordnungspunkt Petitionen und Bürgerinitiativen nicht schon wieder als einen der letzten Tagesordnungspunkte hier in diesem Haus festzulegen, sondern zu versuchen, ihn als Punkt eins der Tagesordnung festzulegen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Petzner.) Wenn man bedenkt, wie viele Menschen hinter diesen Petitionen und Bür­gerinitiativen stehen, ist es notwendig, dass dieser Tagesordnungspunkt als Punkt eins festgelegt wird.

Ich appelliere an die Klubobmänner, an den Kollegen Cap genauso wie an den Kolle­gen Tschop, Kopf (Heiterkeit bei der FPÖ) – alle anderen fehlen ja in diesem Haus –,


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