bei der nächsten Präsidiale auf ihre Klubdirektoren einzuwirken und auch selbst darauf zu schauen, dass der Tagesordnungspunkt Petitionen und Bürgerinitiativen als Tagesordnungspunkt 1 festgelegt wird, und dass auch mehr Zeit für diesen Tagesordnungspunkt vorhanden ist.
Kollege Lausch, eines muss man auch sagen: Es wird im Petitionsausschuss nicht versucht, es zu einem Begräbnis erster Klasse kommen zu lassen. In diesem Petitionsausschuss werden Petitionen nicht nur als Show behandelt, sondern es wird versucht, Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen hier in diesem Haus vertreten zu können. Es wird auch versucht, diesen Menschen zu zeigen, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen. Wenn wir durch Stellungnahmen, die eingeholt werden, feststellen, dass eine Petition oder eine Bürgerinitiative abgehandelt werden kann, so werden wir das eben mit dieser Erklärung hier in diesem Haus machen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, hätten wir hier mehr Zeit, dann könnten wir auch jede einzelne Petition und Bürgerinitiative ausführlich behandeln und erklären, wieso es zu dieser Enderledigung gekommen ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Und die SPÖ hat keine Redezeit mehr!)
21.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird keines gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1420 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 46, 75, 77 bis 97, 99 bis 103, 105 bis 111, 114 bis 116, 118 bis 120, 122 und 123 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 26, 27, 30 und 31 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1624/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten erlassen wird („EU-Informationsgesetz“, „EU-InfoG“) (1444 d.B.) (Dritte Lesung)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Da der vorliegende Gesetzentwurf bereits in zweiter Lesung angenommen wurde, kommen wir zur dritten Lesung.
Ich lasse nun in dritter Lesung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1444 der Beilagen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolle-
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