Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 203

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Frau Bundesminister, da haben Sie absoluten Handlungsbedarf, glauben Sie mir das! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich sage daher noch einmal, dass dieser Fall allein beweist, wie berechtigt unser Anliegen ist, Kontrolldefizite über die Tätigkeit und Untätigkeit der Staatsanwaltschaf­ten zu beseitigen, indem man einen eigenen Unterausschuss nach dem Modell des Unterausschusses für die Heeresdienste und für die Staatspolizei einrichtet, damit man Leuten, die so in aller Öffentlichkeit reagieren, frühzeitig das Handwerk legen kann. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Hübner.)

18.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


18.26.33

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich gleich eingangs auf zwei Themen, die Abgeordneter Stadler angesprochen hat, eingehen.

Sie haben auf den Fall eines Salzburger Richters hingewiesen. Ich darf Sie darüber infor­mieren, dass hier ein Disziplinarverfahren läuft. Ich gebe Ihnen natürlich vollkom­men recht, dort, wo es Verfehlungen gibt, müssen diese natürlich auch aufgegriffen werden. Es darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Es läuft ja auch ein Disziplinarverfahren, dessen Ergebnis es noch abzuwarten gilt.

Zum Fall Kampusch, den Sie angesprochen haben, darf ich darauf hinweisen, dass, wie Sie auch angesprochen haben, der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck zurzeit im Ministerium liegt. Er wird dort bearbeitet, und so wie es aussieht, werden wir voraussichtlich nächste Woche ein Ergebnis präsentieren können. Wie gesagt, es wird im Moment gerade daran gearbeitet, und es wird aller Voraussicht nach nächste Woche ein Ergebnis präsentiert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die österreichische Justiz steht für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Grundrechtsschutz. Ihre Kernaufgabe ist es, Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, natürlich auch zu verteidigen und in ihrer Qualität zu sichern und dort, wo es notwendig ist, auch entsprechend nachzubessern.

Dabei geht es insbesondere um die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Recht­sprechung. Dazu gehören auch der Schutz des Ansehens der Gerichtsbarkeit und natürlich auch die vom Abgeordneten Donnerbauer angesprochene Erhaltung und Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in das Rechtssystem und seine Organe.

Dazu gehört aber natürlich auch der Zugang zum Recht – auch das wurde heute schon teilweise angesprochen –, und zwar ohne diskriminierende Barrieren organisatorischer, baulicher oder sonstiger Art.

Dazu gehört aber auch ein effektives Vollstreckungssystem zur Durchsetzung zivil-, und strafgerichtlicher Entscheidungen sowie der Schutz der Grundrechte und der Würde aller Menschen im Einflussbereich der Rechtsordnung, auch und besonders derer, die nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, selbst für diesen Schutz zu sorgen wie zum Beispiel Kinder, Opfer von Gewalttaten oder Menschen, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit in Ihrer Dispositionsfähigkeit eingeschränkt sind.

Zum Wesen eines solchen Justizsystems, wie ich es eben skizziert habe, gehört es, dass es sich nicht gleichsam auf Zuruf Aufgaben übertragen lassen darf, Aufgaben übernehmen soll oder auch auf Zuruf abgeben soll. Es soll auch nicht auf Zuruf tätig werden oder untätig bleiben. Die Justiz unterliegt natürlich in einem Rechtsstaat dem


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