Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 97

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Änderung der Verjährungsfristen nur eine marginale Maßnahme ist. Worüber wir aber schon diskutieren sollten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Änderung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist. Da scheint eine Diskussion durchaus sinnvoll zu sein.

Auch die FPÖ-Forderung nach generellen lebenslangen Freiheitsstrafen bei bestimm­ten Sexualdelikten sollte heute angesprochen werden. Grundsätzlich ist es in zivili­sierten Rechtsstaaten so, dass wir bei vorsätzlichen Tötungsdelikten schwer­punkt­mäßig lebenslange Freiheitsstrafen haben. Ein durchaus diskussionswürdiger Weg zu diesem Thema wäre allerdings, dass wir besonders bei Rückfalltätern die Ausweitung über eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher andiskutieren.

Bei allem Respekt für die heutige Debatte: Ich glaube, wir haben hier ein gutes Paket geschnürt. Es wird nicht das einzige, nicht die einzige Maßnahme sein, es ist wieder ein weiterer Schritt dazu. Ich lade Sie alle ein, diesem zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


12.31.07

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir diskutieren nun schon seit einigen Minuten, seit fast einer Stunde das sogenannte Kinderschutzpaket – Sie, Frau Ministerin, haben es zumindest als solches in den Medien bezeichnet und verkauft. Sie haben auch selbst eingeräumt – schon im Ausschuss, aber auch heute –, dass Kinderschutz nicht damit allein erledigt werden kann.

Zugegebenermaßen sind Sie nicht für alle Bereiche zuständig, Jugendamt und Jugendwohlfahrt liegen in einem anderen Ministerium. Aber wir alle wissen auch, dass in diesem Bereich seit Jahren nichts weitergeht, dass wir seit Langem darauf warten, dass ein gemeinsames Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg gebracht wird, das den Kinderschutz ermöglicht, aber vor allem auch, dass die entsprechenden Ressourcen in die Prävention gesetzt werden können, damit überhaupt Taten verhin­dert werden können. Wenn einmal etwas passiert ist, dann gibt es eben Opfer und Täter, und dann muss man damit umgehen.

Wenn Kollege Westenthaler hier einen Kinderschutzgipfel fordert, dann klingt das ja ganz gut. Auch wir haben gefordert, sich gemeinsam mit ExpertInnen darüber aus­einanderzusetzen, wie das denn mit den Verjährungsfristen am besten zu lösen ist. Natürlich klingt es bestechend, zu sagen: Wir haben neue Methoden, wir können auch in 20, 30 oder 40 Jahren mittels DNA-Analyse und vieler anderer Methoden feststellen, ob eine Tat begangen wurde oder nicht, genauso wie unmittelbar nach der Tat. Oft gibt es ja auch gar keine körperlichen oder sonstigen Spuren. Das heißt, man kann oft auch am Tag danach das Gleiche feststellen wie nach 40 Jahren.

Aber – und das ist das Wichtige dabei – wenn man diese Debatte führt und dieses Argument ernst nimmt, dann muss man dem auch gegenüberstellen, ob man wirklich möchte, dass Opfer, dass Betroffene in Prozesse geschickt werden, die sie nicht gewinnen können. Diese Auseinandersetzung und diese Abwägung ist eine sehr wichtige, die wir führen müssen.

So wie die Debatte heute geführt wurde – vor allem von BZÖ und FPÖ –, habe ich aber große Sorge, dass wir diese Debatte sachlich führen können. Sie war geprägt von Populismus und von unwahren Unterstellungen (Abg. Markowitz: Bei uns aber nicht, das muss ich sagen!), denn Kollege Steinhauser hat nicht gesagt, dass Kinder und


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