Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 98

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Erwachsene gleichermaßen zu behandeln sind, dass Kinder-Opfer und Erwachsenen-Opfer gleichermaßen zu behandeln sind. Er hat nur eine andere Lösung vorge­schla­gen: Er hat gesagt, er würde den Unterschied nicht im Strafausmaß machen, sondern er würde bei Kindern, die Opfer sind, Erschwerungsgründe bei den Tätern hinzufügen, also nicht sozusagen eine gleiche Behandlung einführen, sondern es anders lösen.

Wir alle wissen, ein höheres Strafausmaß, ein Strafausmaß überhaupt hält potenzielle Täter nicht davon ab, eine Tat zu begehen! (Abg. Markowitz: ... soll man machen?) Oder – Kollege Westenthaler ist leider nicht hier – werden Menschen in Kenntnis des Strafausmaßes für falsche Zeugenaussage – und wir haben hier im Haus Menschen, die rechtskräftig verurteilt sind, Kollege Westenthaler ist einer davon (Abg. Scheibner: Und das ist nicht populistisch, was Sie jetzt machen?) – dann wirklich davon abge­halten, diese Straftat zu begehen, nur weil sie das Strafausmaß kennen? (Zwischen­rufe beim BZÖ.) – Wir wissen ganz genau, dass das nicht so ist. (Abg. Scheibner: ... Kinderrechte mit Ihrem Parteipopulismus!)

Also bleiben wir hier bei den Realitäten. Sie haben anscheinend die Stellungnahmen noch nicht gelesen: einhellige Meinung der Begutachter Tipold, Uni Wien, Beclin, Uni Wien, die eben sagen, es gibt eigentlich keinen empirischen Grund, zu glauben, dass ein höheres Strafausmaß wirklich davon abhält, eine Straftat zu begehen.

Also: Ja, beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Kinderschutz, auch in Form eines Kinderschutzgipfels, aber lassen wir den Populismus draußen! (Abg. Markowitz: Ja, bitte!) Lassen wir Ihre Versuche draußen (Zwischenrufe beim BZÖ), hier sozu­sagen der angeblichen Volksmeinung das Wort zu reden. Unterhalten wir uns wirklich intensiv über Verjährungsfristen, über Kinderschutz, über Prävention und alles, was hier gebraucht wird. (Beifall bei den Grünen.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


12.35.41

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Werte Damen und Herren! Gewaltanwendungen passieren oft unbemerkt von der Gesellschaft in den Familien oder auch in der Lebensumgebung, in der engsten Lebensumgebung von Kindern und Jugendlichen. Kinder sind die Schützens­werten in unserer Gesellschaft, sie sind die Schwächsten der Gesellschaft, das wurde heute auch schon angesprochen.

Das Wohl der Kinder, der Schutz und die Sicherheit der Kinder müssen uns ein Anliegen sein. Selbstverständlich ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die verhin­dern, dass Gewalttätigkeit und auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder passieren kön­nen. Auch die Änderungen der Strafgesetze, die wir heute hier beschließen, werden ihren Teil dazu beitragen. Es wurden die Details heute auch schon sehr intensiv diskutiert.

Vielleicht noch ein Wort zur generellen Anzeigepflicht: ExpertInnen sehen das sehr problematisch. Experten vermuten, dass hier vor allem die Opfer unter einen gewaltigen Druck geraten können, denn die Opfer haben Angst! Übergriffe und Gewalt passieren in den Familien; sie haben Angst davor, ihre eigene Familie vor den Vorhang bringen zu müssen. Sie haben Angst davor, Hass und Unmut in ihre Familie zu bringen. Sie haben Angst davor, gegen ihre Angehörigen aussagen zu müssen. Sie haben Angst davor, selbst als Beschuldigte dazustehen, und das ist das größte Problem. ExpertInnen sagen, dass es sogar zu Erschwernissen bei der Inan­spruch­nahme von Hilfe von Expertinnen und Experten, bei professionellen Unterstützungen kommen kann. Darin besteht meiner Meinung nach auch die größte Gefahr.

 


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