Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 99

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Gewalt und sexuelle Übergriffe verursachen nicht nur körperliche Spuren und körper­liche Schäden, sondern sie sind mit enormen psychischen Belastungen verbunden, die das gesamte weitere Leben verändern können. Daher sind alle Maßnahmen – auch die, die wir heute setzen – nicht nur Maßnahmen, die die Gesetzesmaterie verändern und selbstverständlich auch Handhabungen beinhalten, sondern sie entheben uns nicht der Verpflichtung, dass wir auch hinschauen und aufzeigen müssen, dass wir den Opfern und auch den Zeuginnen und Zeugen Mut machen müssen, Vergehen, Misshandlungen, Missbräuche aufzuzeigen, um  auch Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Wir wissen, dass Opfer im späteren Leben auch zu Tätern werden können, dass sie in den eigenen Familien vielleicht auch Gewalt anwenden können. Daher gibt es null Toleranz für Gewalt gegen Kinder! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strache.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.39.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Kollegin! Null Toleranz für Gewalt gegenüber Kindern, da finden Sie uns! Sie finden uns jetzt auch bei der Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage, denn sie ist, wie eine Kollegin zuvor schon gesagt hat, ein erster Schritt – interessanterweise hat sie von einem ersten Schritt gesprochen –, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber – und jetzt kommt das Aber – das kann nicht der letzte Schritt gewesen sein! (Demonstrativer Beifall des Abg. Strache. – Beifall beim BZÖ.) Ich hoffe, dass nicht wieder medienwirksame Vorfälle wie Wilhel­minenberg nötig sind, um einen Anstoß zu bringen, hier auch weiterzukommen.

Vor diesem Hintergrund, Frau Justizministerin, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist es schon schade, dass Sie sich doch relativ wenig mit den Anträgen der Opposition, vor allem jenen der FPÖ und des BZÖ, auseinandergesetzt haben, insofern als man dem einen oder anderen durchaus auch zustimmen hätte können, wenn man schon diesen breiten Konsens des Kinderschutzes sieht. Aber da war dann von der großen Einigung schon wenig zu spüren.

Ich glaube, es wäre notwendig, darüber zu diskutieren, ob nicht als Signal die Verjäh­rungsfristen fallen sollten. Natürlich pro futuro, Frau Justizministerin. Sie haben im Justizausschuss gesagt, die Fälle in der Vergangenheit werden davon klarerweise nicht umfasst. Aber es wäre ein wichtiges Signal pro futuro, dass sich kein Täter, egal, wann das sein wird, in die Verjährung flüchten kann, dass er sich, wenn er eine furchtbare Tat begangen hat, niemals, sein ganzes Leben lang nicht, sicher fühlen kann, dass er vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt ist. Das wäre ein wichtiges Signal, das wir gemeinsam umsetzen könnten.

Die Anzeigepflicht ist schon angesprochen worden.

Wir haben auch von einem Kinderschutzgipfel gesprochen, aber da ist kein Platz für Polemik. Frau Abgeordnete Musiol hat nach ihrer Polemik hier gleich fluchtartig den Saal verlassen. Dafür ist hier kein Platz. Warum setzen wir uns nicht alle gemeinsam mit Experten zusammen und diskutieren all diese strittigen Punkte einmal ordentlich an? (Beifall beim BZÖ.)

Natürlich kann das Strafrecht nicht die einzige Reaktion auf solche furchtbaren Straf­taten sein, aber es muss auch eine Reaktion sein: Es geht in dem Fall nicht um Prävention, sondern es geht vor allem um eine Pönalisierung dieser furchtbaren Taten. Wenn ein Straftäter solche Taten begeht, wenn er sich an den Jüngsten und Unschuldigsten vergreift, dann muss er eben die Härte des Gesetzes spüren und kann wenigstens, solange er hinter Gittern sitzt, keine weiteren Straftaten mehr begehen.

 


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