Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 100

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Deshalb sind hier auch harte Strafen notwendig, und es wundert mich schon, dass gerade die Grünen sagen, mit Strafen und Strafdrohungen hat man nichts gewonnen. Das sehen Sie aber komischerweise nur hier so, denn bei anderen Dingen – und da sind wir uns wohl einig, etwa bei politischen Delikten – ist es sehr wohl wichtig, auch dieses Signal der hohen Strafen zu setzen. Da haben Sie nichts dagegen, aber hier bei den Sexualdelikten sind Sie plötzlich der Meinung, hohe Strafen würden nichts bringen.

Wir würden noch weitergehen. Wenn man schon sagt, da geht es auch um kranke Täter, so mag das schon sein, aber wenn sie nicht therapierbar sein, dann müssen sie eben auch lebenslang unter Beobachtung stehen. Andererseits sagen Sie wieder, eine bedingte Entlassung ist deshalb wichtig, weil man sie dann weiter beobachten und therapieren kann, was nach Absolvierung der Strafhaft sonst nicht möglich wäre. Ja, dann ändern wir eben genau diese Regelungen, damit es eben auch nach Absol­vierung der strafrechtlichen Sanktion möglich ist, dass dieser Straftäter bei Sexual­delikten lebenslang in Betreuung sein muss. Das ist ja nicht unmöglich. Und darüber wollen wir diskutieren. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Es geht, wenn wir über Prävention reden, etwa auch um die Jugendwohlfahrt. Warum – das wäre jetzt auch Ihre Aufgabe in der Bundesregierung –können die Länder noch immer eine bundeseinheitliche Regelung in diesem Bereich blockieren? Dieses Sandkastendenken zu Lasten unserer Kinder und Jugendlichen ist doch unmöglich. Diese Blockade muss – wenn notwendig auch mit Zweidrittel­mehr­heit – hier im Hohen Haus aufgebrochen werden. (Beifall beim BZÖ.)

Letztlich gibt es immer wieder auch das Problem, dass Gewalt gegen Kinder auch von Jugendlichen, manchmal auch von Strafunmündigen, verübt wird, worauf es nur unzureichende Reaktionen gibt. Ich sage noch einmal, man soll diese Kinder, etwa 13-Jährige, die Straftaten an 8-, 9-Jährigen begehen, nicht einsperren, aber es muss eine Reaktion geben, es muss eine Betreuungsmaßnahme geben. Denn wenn diese Jugendlichen merken, sie können Straftaten begehen, ohne dass es eine Reaktion gibt, dann ist – und das zeigt auch die Statistik –, wenn sie im strafmündigen Alter sind, oft die Haft die erste Reaktion darauf, weil dann wirklich schon größere Straftaten zu verzeichnen sind.

Abschließend – das sei an alle Sozialromantiker gesagt, die immer der Meinung sind, ein Straftäter ist ja nicht selbst verantwortlich, sondern ein Produkt der Gesellschaft, und deshalb muss sie dann auch sozusagen das Restrisiko übernehmen –: Gerade hier, wo es um Kinder, oft Kleinstkinder, und Jugendliche geht, haben das Restrisiko nicht die Gesellschaft, nicht die Kinder zu übernehmen, sondern hat das Restrisiko für eine Wiederholung der Täter zu tragen. Das muss ein klares Prinzip sein. Das erwarten wir auch von Ihnen, von der Bundesregierung. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


12.45.00

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scheibner, Sie tun immer so, als würden wir diese Themen nicht ausführlich diskutieren. Es gibt allerdings unter­schied­liche Zugänge und unterschiedliche Meinungen dazu.

Ich darf Ihnen vielleicht etwas aus meiner Erfahrung berichten. In meiner aktiven Zeit als Exekutivbeamter hat sich in der Auseinandersetzung mit Tätern bei Einvernahmen nach Gewaltdelikten, aber auch nach Sexualdelikten relativ klar herausgestellt, dass die Straftaten durch die Höhe der Strafe – durch die „Pönalisierung“, wie Sie das


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