Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 101

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bezeichnen –, durch ein Vorgehen mit einem Spezial- und Präventivcharakter nicht zu verhindern sind.

Diese Erfahrung habe ich auch in meiner Funktion als Bürgermeister in sehr vielen Fällen gemacht, denn in einem Gemeindeverband, in der Gemeinde bekommt man ja das tägliche Leben mit im Kontakt mit der Jugendwohlfahrtsbehörde, im Kontakt mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, in den Kinderbetreuungseinrichtungen. In vielen Bereichen stellt sich ganz klar heraus: Das hilft uns in diesem Fall nicht weiter.

Es ist gut, ein Zeichen zu setzen und klar zum Ausdruck zu bringen, es gibt jetzt die Möglichkeit der Mindeststrafe, es gibt Strafverschärfungen, aber ein Allheilmittel kann das nicht sein. Das hat mit Sozialromantik, meine sehr geehrten Damen und Herren, überhaupt nichts zu tun, sondern wir müssen danach trachten, dass hier in vielen Bereichen – es ist eine Querschnittmaterie – angesetzt wird, denn die ausschließliche Strafe hilft uns in diesem Fall überhaupt nicht. Daher ist es ein sehr gutes Gesetz, das wir hier heute beschließen werden.

Zu wenig ist noch auf den Aspekt eingegangen worden, dass es jetzt auch möglich ist, die Zwangsheirat – auch ein sehr eklatantes und latentes gesellschaftspolitisches Problem – unter Strafe zu stellen, und zwar auch dann, wenn sie im Ausland erfolgte. Ich glaube, für ein Land, in dem so wesentliche Werte wie Freiheit, Demokratie, Rechts­staatlichkeit, Toleranz, aber auch Gleichberechtigung als ganz wichtige Ele­mente erscheinen, ist es wichtig, ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen zu setzen.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man natürlich noch sehr viel diskutieren. Hier ist aber zum Schutz der Opfer ein wesentlicher Schritt getan. In allen anderen Bereichen – es ist der Jugendwohlfahrtsbereich angesprochen worden – gibt es natürlich, da gebe ich Ihnen völlig recht, noch Handlungsbedarf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


12.47.45

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir stimmen natürlich diesem Gesetz zu. Es ist aber lediglich der richtige Weg und kann natürlich keine Endlösung darstellen.

Frau Bundesministerin! Gesetze und Strafen sind gut und wichtig. Sie müssen auf den einzelnen Täter wirken, sie müssen auch bewirken, dass er das Unrecht seiner Tat einsieht – so steht es ja auch im Gesetz –, aber natürlich müssen sie auch eine gewisse Abschreckung für die Gesellschaft darstellen, somit generalpräventiv wirken.

Frau Bundesministerin, das ist leider in unserer Vollziehung nicht immer so der Fall. Sie wissen ja, erst in jüngster Zeit wurde ein Kinderschänder vorzeitig aus der Strafhaft entlassen. Er wurde mit der Fußfessel ausgestattet und hat die Strafanstalt verlassen.

Ich weiß, dass Sie das nicht so zu 100 Prozent goutieren, aber wissen Sie, was mir fehlt, Frau Bundesministerin? Dann sagen Sie das einfach einmal klar! Sagen Sie, da ist etwas passiert, sagen Sie, das soll nicht sein, finden Sie bitte hier klare Worte! Es kann ja nicht sein, dass Sie dazu schweigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das letzte Mal habe ich bei Ihrer Rede ganz genau zugehört, und da haben Sie nur so lapidar gesagt, na ja, die Freiheitlichen haben ja der Fußfessel zugestimmt. – Ja, das stimmt schon, Frau Bundesministerin, aber ich muss Ihnen schon sagen, es hat keine Zustimmung ohne Wenn und Aber gegeben. Das werden Sie wissen, auch wenn es mit Ihrer Amtsvorgängerin so vereinbart wurde. Aber Ihre Beamten im Ministerium werden es noch genau wissen. So lange ist es ja noch nicht her.

 


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