Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 102

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Wir wollten dann eine Ausschussfeststellung, die haben wir auch bekommen. Hier ist ein Satz enthalten – erster Absatz, letzter Satz –:

 „In allen Fällen sind die Interessen der Opfer und der Generalprävention jedenfalls zu berücksichtigen.“

Frau Bundesministerin, das darf man nicht nur auf Papier schreiben, sondern das muss man auch leben, so muss man auch handeln! (Beifall bei der FPÖ.) Es gehören sicherlich keine Sexualstraftäter und schon gar keine Kinderschänder mit der Fuß­fessel ausgestattet, um die Haftanstalt vor Verbüßung der Haft vorzeitig zu verlassen.

Das ist passiert. Nehmen wir das so als gegeben an. Sie wissen jetzt nicht, wie Sie gesetzlich vorgehen sollen, wie Sie diesen Bescheid – diesen für mich rechtswidrigen Bescheid; ein grober Verstoß gegen die Ausschussfeststellung aller Parteien hier im Haus – behandeln sollen, wonach der Täter die Haftanstalt verlassen hat. Aber ich hoffe, Sie finden wirklich demnächst klare Worte, sagen das so, dass im Vollzug nicht ordentlich geprüft wurde, dass die Vollzugsdirektion der Sache nicht ordentlich nachgegangen ist.

Abschließend noch: Wissen Sie, Frau Bundesministerin, was mich wirklich erschüttert, ist, dass dann die prüfende Stelle mindestens zehn Tage lang zu eruieren versucht hat, welcher Justizbedienstete Fakten und Daten dem Abgeordneten Lausch weiter­gegeben hat. Und das ist eigentlich ein Skandal, denn hätte diese Behörde bei der Fußfessel ordentlich und gut geprüft, dann wäre es wahrscheinlich zu dieser vor­zeitigen Enthaftung erst gar nicht gekommen. Das ist eigentlich der wahre und wirkliche Skandal, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der FPÖ.)

Und natürlich ist es auch ein Skandal, dass Sie bis heute, wirklich bis heute sagen: Da lassen wir Gras drüber wachsen, da sage ich lieber nichts dazu. Sie finden bis heute keine klaren und drastischen Worte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


12.51.36

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs kurz feststellen: Erstens ist es wichtig, richtig und notwendig – danke auch für den breiten Konsens –, dass wir ganz einfach auf einem richtigen Weg sind, dass wir alle gemeinsam Gewalt, vor allem sexuelle Gewalt gegen Kinder, eindeutig ablehnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es nützt nichts, wir müssen ganz einfach gesellschaftspolitisch etwas erreichen, aber Gesellschaftspolitik kann man nicht aus­schließlich und allein mit dem Strafrecht machen. Wir brauchen eine entsprechende Stimmung, einen Zugang in der Gesellschaft, wonach man diese – ich sage es jetzt absichtlich – miesen und unmenschlichen Handlungen auch schon gesellschafts­poli­tisch an den Pranger stellt.

Ich will jetzt nicht nur in den Präventionsbereich gehen, sondern wir haben es doch im Laufe der Jahrzehnte miterlebt, dass Verletzungen an Leib und Leben weniger bestraft werden als solche am Vermögen. (Abg. Dr. Rosenkranz: So ist es!) Alle sagen wir, das wollen wir nicht, das lehnen wir ab, aber die Spitze des Eisbergs sind ja in Wirklichkeit die verletzten Kinder oder die geschändeten Kinder. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Dort, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir, wenn wir es ernst nehmen, gemeinsam ansetzen.

 


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