Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 103

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Sehr geehrte Frau Bundesminister, denken wir und vor allem Sie auch mit Ihren Be­amtinnen und Beamten einmal darüber nach, ob sich nicht auch der Maßnahmen­vollzug für diese Frage eignen würde. Jetzt haben wir im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 und 2 zwar viele Leute, aber man kann ihn ausbauen oder neu gestalten, gemäß § 22 haben wir gar keinen mehr und gemäß § 23 gibt es, glaube ich, auch keinen. Also man könnte, wenn es um gefährliche Rückfalltäter geht, durchaus auch den Maßnahmenvollzug heranziehen und sie in die Maßnahme einweisen. Damit schützt man die Kinder, damit verhindern wir menschliches Leid. Aber ich glaube, dass wir darüber zu einer sachlichen, gut fundierten Diskussion kommen sollten.

Ich bedanke mich schließlich auch dafür, dass wir diesen Schritt in die richtige Richtung mit breitem Konsens hier machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Endlich!)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


12.54.13

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie machen es sich schon ein bisschen einfach meiner Meinung nach, Sie von BZÖ und FPÖ, aber auch von den Regierungsparteien, wenn Sie sich hier herstellen und sagen, erstens die gesamte Gesellschaft soll gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgehen, und, zweitens, wenn wir alle wegsperren, dann haben wir das Problem gelöst. (Abg. Strache: Wenn man eingesperrt wird, kann man keine Taten begehen!)

Genau das sind die falschen Ansätze, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn es braucht Konsequenzen, aber Konsequenzen, die greifen, die die Täter wirklich abhalten, erstens weitere Taten zu begehen und zweitens überhaupt anzufangen, Taten zu begehen. Das Problem ist doch, dass das Erhöhen des Strafrahmens alleine Täter nicht abschrecken wird, Gewalttaten zu begehen.

Wir wissen doch, dass die meisten Straftaten gerade im Familienverband nicht angezeigt werden. Wir wissen, wenn es zu Anzeigen kommt, dass es auch dann kaum zu Verurteilungen oder zu wenigen Verurteilungen kommt. Da ist uns die Frau Ministerin auch noch eine Zahl schuldig. Sie sagte uns zwar, dass rund 520 Anzeigen im Jahr 2010 erstattet wurden, sie sagte aber nicht, wie viele Verurteilungen es gegeben hat. Da ist sie uns die Zahl noch schuldig, denn es sind zwei Paar Schuhe, eine Anzeige zu erstatten und eine Verurteilung zu verhängen.

Zweiter Punkt: Es sind auch zwei Paar Schuhe, eine Anzeige zu erstatten und eine diversionelle Maßnahme zu verhängen. Das Strafrecht hat ja die Möglichkeit, diver­sionelle Maßnahmen zu verhängen, die – und das weiß jede Opferschutz­einrichtung, das wissen alle Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, die mit Tätern arbeiten – ein effizienter Schutz vor weiteren Gewalttaten sind. (Abg. Mag. Stadler: Bei Kindern?) – Auch bei Kindern, Herr Kollege Stadler, denn eine diversionelle Maßnahme (Abg. Mag. Stadler: Also das ist ja unglaublich! Da komme ich darauf zurück!) – gerne, darauf freue ich mich schon –, eine diversionelle Maßnahme Bewährungshilfe, eine diversionelle Maßnahme Täterprogramm ist extrem wichtig. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Frau Kollegin, das können Sie doch nicht ernst meinen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erzähle Ihnen eine Geschichte. Ich war vor meiner Zeit als Abgeordnete Prozessbegleiterin in Wien. Ich war tätig als Sozial­arbeiterin in der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. (Abg. Strache: Eine Diversion bei Kindern! Das ist doch ein Wahnsinn!) Ich habe mit Tätern gearbeitet, und


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