Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 96

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ziehen und wichtige andere Studien ignorieren, die international längst abgesichert auf dem Gebiet des Sexualstrafrechtes Folgendes beschreiben: Die sonst unterstellte Resozialisierbarkeit bei anderen Delikten, sei es Diebstahl, Betrug oder was immer, zieht auf dem Gebiet des Sexualstrafrechtes nicht! Die Sexualstraftäter sind typischerweise nicht resozialisierbar! (Beifall bei der FPÖ.)

Daher wird es zu dem Punkt kommen, an dem die Initiative von Strache und meiner Person betreffend Einführung der chemischen Kastration eine Realitätsebene betreten wird. Sonst wird man an der Oberfläche bleiben.

Alle anderen Punkte sind schon gesagt worden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Eine gescheite Distanzierung war das aber nicht von den eigenartigen Aussagen des Herrn Strache!)

 


12.26.23

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Schutz von Kindern über alle Parteigrenzen hinweg wichtig ist. Ich finde es nur beschämend, wenn man derartige seriöse und auch schwerwiegende Themen rein populistisch benützt, dann aber während der ganzen Debatte fernbleibt! Das muss gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Strache könnte wenigstens der Debatte folgen.

Wir sehen in dieser Strafgesetznovelle einen ersten wichtigen Schritt. Das Strafrecht ist eine Säule, um die Kinder zu schützen. Aber auch andere Maßnahmen dürfen wir hier nicht vergessen, insbesondere dann, wenn es um Prävention geht, wenn es um die Ausstattung von Kinderschutzzentren oder auch um mehr Zivilcourage geht. Denn das Strafrecht kommt erst dann zum Zug, wenn es zu spät ist.

In der jetzigen Strafgesetznovelle ist unter anderem auch – das ist heute schon angesprochen worden – der neue Tatbestand Grooming enthalten, ein wichtiger Tat­bestand gerade in Zeiten des Internets. Jeder von uns kennt das: Die Jugend ist sehr oft im Internet unterwegs, in Chatrooms und derartigen Dingen, und es kommt oft vor, dass sich Erwachsene als Jüngere ausgeben, Kontakt suchen und Kontakt pflegen, bis es zum ersten Treffen kommt und dann dieses Treffen von Jungen und von Unmündigen oft schmerzlich betreten wird.

Wir sollten aber auch zu den anderen Anträgen, die wir heute ablehnen, einige Worte verlieren. Insbesondere hat Herr Kollege Fichtenbauer soeben auf die chemische Kastration Bezug genommen. Mir ist schon klar, dass man am Wirtshaustisch mit dem Argument chemischer Kastration jegliche Debatte gewinnt, aber Sie verschweigen, dass eine chemische Kastration (Zwischenrufe bei der FPÖ) mit bleibendem Effekt, Herr Kollege Zanger, im Strafrecht nicht einmal mit Zustimmung des Täters ange­wendet werden dürfte. Wir könnten eine chemische Kastration höchstens mit einer maximal fünfjährigen Bewährungsfrist mit Zustimmung des Täters anwenden.

Schon allein die Einschränkung auf fünf Jahre lässt diese Maßnahme irrelevant erscheinen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Warum kann man denn das Strafrecht nicht ändern, Frau Kollegin?) Sie ist unseriös (Abg. Strache: Kann man gesetzlich ändern!), wie hier auch andere Vorschläge von der FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zu den Verjährungsfristen auch ein paar Worte: Wir haben im Jahr 2009 die Verjäh­rungsfristen geändert, und zwar haben wir ab dem Erreichen des 28. Lebensjahres Verjährungsfristen von zehn bis zwanzig Jahren. Wir sind der Auffassung, dass eine


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