Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 110

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Justiz in Österreich schützen wollen, die das Ansehen der Justiz schützen wollen. Und es gibt andere, die dafür nichts oder wenig tun.

Jetzt zum Kollegen der grünen Fraktion: Es darf schon ein wenig misstrauisch stimmen und anmuten, wenn sich jetzt Grüne für den Opferschutz besonders breit machen. (Ruf bei den Grünen: Immer schon!)

Jetzt die Frage zu stellen, wo der Unterschied zwischen einer vergewaltigten Frau im Erwachsenenalter und einem vergewaltigten Kind ist (Abg. Mag. Steinhauser: Im Strafrahmen!), dazu sage ich Ihnen eines: Im Strafrahmen kann man sehr wohl einen Unterschied machen, denn das eine ist eine Person, die sich wehren kann, und im anderen Fall ist es das nicht. Ich würde so weit gehen, dass man im Fall des Strafrahmens natürlich die Minderjährigen in einem eigenen Tatbestand macht, aber bereits im Strafrahmen muss der Unterschied gemacht werden, ob es eine 16-jährige Person ist oder ob es ein 3- bis 4-jähriges Kind ist. Da wird der Strafrahmen dann interessant werden, denn in dieser Gruppe gibt es unterschiedliche Altersformen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Und wenn man schon davon redet, welchen Sinn Gesetze haben: Ja, die Gesetze müssen auch widerspiegeln, was die Gesellschaft, was die Bürgerinnen und Bürger glauben, das vom Unrechtsbewusstsein besonders grauslich ist und daher besonders streng bestraft werden muss. Und da ist das Pendel eindeutig in die Richtung gegangen, dass diejenigen, die sich an Kindern gewaltmäßig und sexuell vergreifen, schonungslos geahndet werden müssen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Kollege Cap, Sie bekritteln immer, die Opposition stelle zu wenig Anträge: Allein die Tatsache, dass bei diesem Tagesordnungspunkt neun Oppositionsanträge behandelt werden, zeigt, wie in dieser Materie sowohl die FPÖ als auch das BZÖ wirklich dahinter sind, denn der Opferschutz, so, wie Sie ihn meinen in Ihren Zwischenrufen, darf nicht dazu dienen, dass er zum Täterschutz wird. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


13.18.58

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens stelle ich glasklar fest: Nach meinem Dafürhalten ist die Republik Österreich ein Rechtsstaat. Und wenn ein ordentliches Gericht etwas feststellt (Abg. Dr. Rosenkranz: Da kommt es ja gar nicht hin!), dann haben Gerichtsorgane es nicht notwendig, sich hier so beflegeln zu lassen, auch nicht, was Oberstaatsanwalt Pleischl betrifft. Das sage ich euch in aller Deutlichkeit.

Bei allem Verständnis, das wir alle für Aufklärung haben: Wir haben gemeinsam – Herr Klubobmann Kopf, da kannst du gleich zuhören – im Unterausschuss des Innenausschusses, Herr Kollege Westenthaler, mündlich vereinbart, dass wir diese Geschichte nicht so spielen, wie wir es jetzt erleben, sondern dass wir nichts darüber reden. Wir haben vereinbart, wir arbeiten es im Unterausschuss des Innenaus­schus­ses ab, zum Schutz der betroffenen Personen. (Abg. Strache: Zudecken wollt ihr es!) Und dann, Herr Kollege Strache, sind wir noch nicht einmal vom Sitzungssaal herauf­gekommen, hat es schon die Dringliche im Bundesrat gegeben. So viel zu einer politischen Vereinbarung, die wir gemeinsam geschlossen haben.

Wenn wir uns der Sache verpflichtet fühlen, wenn wir wollen, dass diese Themen lückenlos aufgearbeitet werden, dann soll man das sachlich und fachlich korrekt machen und kein politisches Schauspiel, wo man drüberfährt und jeden beschuldigt. Andernfalls brauchen wir, meine Damen und Herren, im Unterausschuss des Innen-


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