Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 131

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.20.01

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch wir werden dieser sinnvollen Gesetzesvorlage zustimmen. Ich möchte nur bei dieser Gelegenheit auf einen Aspekt hinweisen. Wenn es um Vereinszugehörigkeit und Mitgliedschaften geht, wirft man gerne alle Vereine in einen Topf, also jene, die Freizeitaktivitäten machen, gemeinsam mit jenen, die einen unverzichtbaren Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Leben leisten oder auch zur Sicherheit, etwa die Freiwillige Feuerwehr oder die Rot-Kreuz-Organisationen.

Ich glaube, da sollte man durchaus einen Unterschied machen, auch in der Debatte, denn da sind Notwendigkeiten zu erfassen. Wenn ich etwa an die Freiwillige Feuer­wehr denke, ist es eigentlich unglaublich, dass dieser wichtige Beitrag ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Deine eigene Kollegin hat gerade gesagt, dass viele in Vereinen wie der Freiwilligen Feuerwehr und ähnlichen Organisationen dabei sind. Das sind wichtige Aufgabenbereiche, die sonst der Staat übernehmen müsste, die von ehrenamtlichen Helfern übernommen werden. Da sollte immer wieder nachgeschaut werden, wie die Bedürfnisse sind, was die Leute brauchen, um entsprechende Anreize zu haben, und welche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden sollten.

In diesem Sinne haben wir auch im Bereich der Vereinstätigkeit einiges zu tun. Diese Vorlage ist positiv und wichtig, aber wir sollten uns mit den anderen noch offenen Fragen auseinandersetzen. (Beifall beim BZÖ.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­minis­terin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.21.35

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich natürlich sehr, dass die Vereinsgesetz-Novelle 2011 auf so breite Zustimmung stößt. Wie Sie ja wissen, gibt es die Diskussion zu einer Haftungserleichterung in diesem Bereich schon seit Längerem, und diese Diskussion wurde durch den sogenannten Judo-Fall ausgelöst. Eine Anfängerin wurde beim Judotraining von einem Vereinsmitglied durch einen zu harten Wurf, zu schnellen Wurf verletzt.

Der Oberste Gerichtshof bejahte in diesem Fall die Haftung des Vereins, der sich vertraglich dazu verpflichtet hatte, das Training der Klägerin durchzuführen. Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs hat zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Vereine geführt. Insbesondere bestand die Angst, dass nunmehr Vereinsobleute haften, wenn sie keine Haftpflichtversicherung für den Verein abgeschlossen haben.

Es wurde daher wiederholt von den Vereinen gefordert, dass das Haftungsrisiko von ehrenamtlich tätigen Vereinsfunktionären gesenkt werden soll. Es wurde ja bereits durch Vorredner darauf hingewiesen, dass wir heuer, im Jahr 2011, das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit“ feiern, und was würde sich besser eignen als dieses Jahr, um endlich dem Wunsch der Vereine nachzukommen und eine Haftungserleichterung für unentgeltlich tätige Vereinsfunktionäre, angelehnt an das deutsche Vereinsrecht, vor­zunehmen?

Nach dem neuen § 24 Abs. 1 des Vereinsgesetzes soll die Haftung eines unentgeltlich tätigen Organwalters oder Rechnungsprüfers gegenüber dem Verein bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein. Das heißt, künftig gibt es nur mehr eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.

 


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