Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 139

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Meine Vorredner haben das eine oder andere bemängelt, wie zum Beispiel dass die Waren in Österreich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu ist zu sagen: Na ja, in Österreich haben wir nur ein paar Anbieter bei den allgemeinen Waren, weil die kleinen Greißler zum Zusperren gezwungen worden sind und der mangelnde Wettbewerb natürlich die Preise in die Höhe treibt. Aber das ist jetzt ein Thema, das sich auf einer ganz anderen Ebene bewegt. Nur: Wichtig ist es auch in der heutigen Zeit, einen Verbraucherschutz zu haben, der funktioniert. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.48.10

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, geht es in dieser Vorlage um Anpassungen, und die haben momentan für Österreich keine besonderen Veränderungen zur Folge. Warum? – Weil wir eben diesbezüglich schon gut aufgestellt sind. Die Verbraucherschutzbehörden in Österreich sind genau auf dieses Gesetz, auf diese Auflage hin schon ausgerichtet. Das war wichtig, um eine Zusammenarbeit zu garantieren, und zwar sowohl was die Verbraucherschutzbehörden in Österreich betrifft als auch was die internationale Vernetzung anbelangt.

Ebenso aufgenommen wird jetzt in diese Vorlage auch die Verbraucherkreditrichtlinie. Der Hintergrund ist der, dass es um einheitliche Standards geht, was die Informationen an die Konsumenten betrifft. Ich meine, es ist eine wichtige Grundlage, dass es bei sämtlichen Abschlüssen eine Mindestinformation geben muss, damit nicht nachher jemand auf die Idee kommt, zu sagen: Ja, aber mein Berater hat mir das nicht gesagt! Daher muss eben dokumentiert sein, dass jeder die richtige Information zur richtigen Zeit erhalten hat.

Warum ist das insgesamt so wichtig? – Weil wir wissen, dass es leider, wenn es um das Übervorteilen, um das Betrügen geht, keine Grenzen mehr gibt, vor allem was die neuen Technologien, die neuen Medien betrifft, da ist man grenzenlos unterwegs. Daher ist es wichtig, dass man gerade in diesen Fragen auch grenzenlos zusam­menarbeitet. Gerade aus diesem Grund sind diese Weiterentwicklungen, diese Koope­rationen so wichtig. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1574 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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