Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 142

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schatz. 2 Minuten gehen sich noch vor dem Aufruf der Kurzdebatte aus. – Bitte.

 


14.57.31

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Selbstver­ständlich sind auch wir Grüne für diesen Antrag. Die Laserpointer der KIasse 3 sind definitiv gefährlich. Wir unterstützen auch das Anliegen, dass der Gebrauch von solchen Laserpointern mit Waffengebrauch gleichzusetzen ist. Und natürlich ist es auch wichtig, auf europäischer Ebene ein Nutzungsverbot für solche Laserpointer zu erwirken.

Andere Staaten – USA, Australien, auch schon Deutschland – haben dafür Regelun­gen, an denen wir uns durchaus orientieren können. Aber, wie schon gesagt, das Wesent­liche dabei ist sicher, dass auch auf der europäischen Ebene diesbezüglich etwas weitergeht.

Ich möchte aber diese Gelegenheit dazu nutzen, kurz einen Vorschlag einzubringen, den ich bereits im Ausschuss vorgestellt habe. Ich kann hier sagen, dass im Konsumentenausschuss wirklich eine sehr gute Arbeitskultur herrscht. Man hat den Eindruck, dass dort wirklich alle Parteien beziehungsweise Fraktionen daran interes­siert sind, die Konsumenten und Konsumentinnen zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Deshalb kommt es erfreulicherweise sehr oft zu einstimmigen Ent­schließungs­anträgen. Allerdings sind die weder versehen mit einer Frist, noch gibt es darüber wirklich eine systematische Berichterstattung seitens der betroffenen Ministerien.

Und genau das rege ich an: dass bei einstimmig beschlossenen Entschließungsa­nträgen das betroffene Ministerium binnen einer bestimmten Frist – sei es ein halbes Jahr oder ein Jahr, diesbezüglich kann man sich sicher etwas überlegen – quasi verpflichtet ist, dem Ausschuss über die Umsetzung dieses einstimmigen Antrages schriftlich Bericht zu erstatten.

Das würde der Qualität der Arbeit des Ausschusses sicher guttun, es würde der ganzen Sache noch mehr Ernsthaftigkeit und Nachdruck verleihen. Vielleicht können wir darüber weiterdiskutieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche die Verhandlungen über den Punkt 17 der Tagesordnung.

14.59.19Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 9289/AB

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Finanzen mit der Ordnungs­zahl 9289/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich deren Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Petzner, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Rädler: Jetzt kommt die Wahrheit über die Hypo!)

 


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