Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 146

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meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme schon zum Schlusssatz: Das Märchen mit den Ausfallshaftungen (Abg. Rädler: Kindesweglegung!) – auch da geben Sie erstmals zu, dass es Ausfalls­haf­tungen sind, die am Ende des Tages nicht in vollem Umfang schlagend geworden wären. Das will ich am Schluss auch noch sagen, weil immer dieses Schreckgespenst der Ausfallshaftungen als Argument für die Notverstaatlichung gebracht wird. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Rädler: Kindesweglegung!)

15.11

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich habe während meines Vorsitzes am Vormittag angekündigt, dass ich mir die Rede der Frau Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner vorlegen lasse. Das ist in der Zwischenzeit geschehen.

Ich erteile Frau Abgeordneter Schwentner einen Ordnungsruf bezüglich ihres Ein­leitungssatzes, dessen Kern lautet: „ auch wenn vielleicht manche unter Ihnen ausschauen wie Frauen 

(Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

*****

Es gelangt nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu einer einleitenden Stellung­nahme, die 10 Minuten nicht übersteigen sollte, zu Wort. – Bitte.

 


15.11.52

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria hat dieses Institut vor dem drohenden Bankrott gerettet. Und dieser drohende Bankrott im Dezember 2009 war notwendigerweise zu verhindern, sonst hätte es im Hinblick auf die österreichische Volkswirtschaft, den europäischen Finanz­markt und insbesondere in unseren Nachbarländern unvorhersehbare Folgen gegeben. Das ist unabdingbar gewesen. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Aufgrund massiver Wertberichtigungen im Kreditportfolio wäre ohne das Eingreifen des österreichischen Staates eine Unterschreitung der regulatorischen Eigenmittelerfor­dernisse und damit eine unmittelbare Insolvenzgefahr für die Hypo Alpe-Adria ein­getreten. Wären die Bemühungen der Republik zur Rettung der Hypo letztendlich nicht erfolgreich gewesen, sondern gescheitert, wäre zudem die 20 Milliarden € umfassende Kärntner Landeshaftung schlagend geworden. (Abg. Petzner: Das ist ein Unsinn! – Ruf beim BZÖ: So ein Schwachsinn!)

Diese unvorstellbare Zahlungslast wäre gewiss dem Bund überantwortet worden, und das galt es zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jury: Das stimmt nicht! – Abg. Scheibner: Das ist falsch!)

Von großer Bedeutung für die Europäische Gemeinschaft war damals, dass ein Zu­sammenbruch der in mehreren osteuropäischen Ländern systemrelevanten Hypo Alpe-Adria die Volkswirtschaften dieser Länder um Jahre zurückgeworfen hätte und in der Folge auch die dort vertretenen österreichischen Unternehmungen, insbesondere die österreichischen Banken, vor erhebliche Kreditausfälle gestellt hätte.

Im Zuge intensiver Verhandlungen damals, die über Nacht passiert sind, haben der Alteigentümer und die Republik Österreich unter Teilnahme des Vorstandes der Hypo und der Aufsichtsbehörden wie Finanzmarktaufsicht und Oesterreichische National-


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