Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 157

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19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1505/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel (1577 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­satz von RFID Chips (1578 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. – Bitte.

 


15.50.59

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Bei diesen drei Anträgen geht es um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten; im ersten Antrag, 1402/A(E), um den Schutz der Kinder vor vergiftetem Kinderschmuck. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht viel zu diskutieren, denn da waren sich alle Parteien darin einig, dass dieser Antrag unterstützenswert ist.

Im zweiten Antrag, 1505/A(E), geht es um den Schutz vor giftigen Tätowierfarben. Da gibt es derzeit keine Regelung, daher wäre da nicht nur eine Regelung für Österreich interessant, sondern natürlich auch EU-weit. Herr Minister Hundstorfer, ich ersuche Sie daher, sich dafür einzusetzen.

Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz haben wir ja erfahren, dass Sie in der vergangenen Urlaubssaison Touristen darauf hingewiesen haben, und zwar durch Verteilung von Foldern, dass vor allem bei Tätowierungen, die in Nordafrika oder etwa auch in der Türkei erfolgen, oft große Gefahren drohen. Ich ersuche daher, auch weiterhin die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären.

Interessant ist auch der dritte Antrag, 739/A(E), bei dem es um den Einsatz von RFID-Chips geht. Das sind Mini-Chips, für den Konsumenten nicht sichtbar, die an den einzelnen Waren zum Zwecke der Diebstahlssicherung angebracht sind. Das Problem, vor dem jedoch dabei die Datenschützer warnen, ist: Wenn diese Chips nicht entwertet werden, sind sie vielfältig auswertbar. So kann beispielsweise ausgewertet werden, welches Kaufverhalten der Konsument hat, wohin er geht und so weiter. Da ist wirklich die Gefahr eines Datenmissbrauchs gegeben.

Wodurch aber unterscheidet sich dieser Antrag von den beiden vorhergehenden? Die beiden ersten Anträge werden ja einstimmig angenommen werden, letzterer jedoch von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. – Der dritte Antrag ist ein Antrag der Opposition – und im Konsumentenausschuss ist es leider nicht so, dass Anträge der Opposition, auch wenn sie sinnvoll sind, angenommen werden.

Ich ersuche daher darum, wenigstens in Zukunft Anträge genauer zu prüfen und die Bereitschaft zu zeigen, eindeutig sinnvollen Anträgen der Oppositionsparteien zuzu­stimmen, denn es muss doch davon ausgegangen werden, dass Konsumentenschutz allen wichtig ist – und nicht nur dann, wenn Anträge von ÖVP oder SPÖ eingebracht werden, geht es doch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

15.53

 


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