Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 189

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finden oder zumindest eine positive Entwicklung eingeleitet werden für arbeitslose Menschen, die Migrationshintergrund haben, damit wir hier eine Verbesserung erzielen können. Das ist der Grund für diesen Artikel 8, und deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Aber ich ersuche um Zustimmung zu diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.29.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vom Sozialrechts-Änderungsgesetz, in dem jetzt wieder zahlreiche Detailänderungen vorgenommen werden, basiert ein großer Teil auf Vereinbarungen der Sozialpartner. Aber im Grunde genommen ist das ganze Sozialrechts-Änderungsgesetz ein riesiges Flickwerk. Eine ordentliche Harmonisierung der einzelnen Systeme findet nicht statt, und es wird auch mit der Taktik der Verwirrung gearbeitet. Zuerst nimmt man den Leuten etwas weg, dann gibt man ihnen wieder etwas dazu; man ändert ständig die Zugangshöhen oder die Anspruchs­voraussetzungen. Das ist natürlich die große Problematik bei dem Ganzen.

Wir sehen einzelne Änderungen in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz auch positiv, so zum Beispiel, dass es jetzt eine Harmonisierung der Pensionsversicherung für Architekten und Ingenieurkonsulenten gibt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich habe mir schon gedacht, dass jetzt, was die Eisenbahner betrifft, die Versiche­rungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau insgesamt wegfällt, was aber nicht der Fall ist, sondern lediglich das Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen wird vom ASVG übernommen.

Positiv sehe ich auch, dass die Rehabilitation vor der Frühpension stattfindet. Herr Bundesminister, wir haben im Ausschuss schon darüber gesprochen: Das sehe ich außerordentlich positiv. Nur ist es auch ein Umschichten von der Pensionsver­siche­rung hin zur Krankenversicherung. Wenn nämlich nicht gewährleistet ist, dass jemand einmal ein Jahr oder eineinhalb Jahre in die Rehabilitation geht, und dadurch nur das Frühpensionsantrittsalter angehoben wird, er aber nicht mehr in Beschäftigung kommt, dann ergibt das nur eine andere auszahlende Stelle, nämlich die Krankenversicherung anstatt der Pensionsversicherung, und eine Umschichtung des Geldes, aber nichts anderes, und ein Kaschieren der ganzen Statistik. Zuerst einmal muss man die Mög­lichkeiten schaffen und für Ältere auch die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Es ist ja laut Arbeitslosenstatistik noch immer der Fall, dass bei den Älteren, bei den über 50-Jährigen die Arbeitslosigkeit im Steigen begriffen ist. – Das einmal dazu.

Eine Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme für alle Berufsgruppen verlangen wir schon lange, das ist unser Ziel. Da haben wir in unserer Regierungsver­antwortung ja einiges schon umgesetzt, indem wir die Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten zusammengelegt haben. Eine weitere wirkliche Pensionsreform wurde von den Nachfolgeregierungen immer unterlassen. Es geht da nur in kleinen Schritten weiter, eine richtige Harmonisierung findet nach wie vor nicht statt.

Was die geplante Pensionsanpassung betrifft: Dem werden wir in der Form nicht zustimmen, sage ich einmal, um das Ganze abzukürzen.

Aber noch ein Wort zum Pensionistenpreisindex: Kollege Wöginger, ich bin deiner Meinung, dass man die Pensionen nicht nach dem Pensionistenpreisindex erhöhen kann, weil das ganz einfach ausufert. Die Folge wären dann entweder höhere Beiträge


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