Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 204

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worden ist. Durch die Anerkennung der entsprechenden Erkrankungen als Berufs­erkran­kungen sehen wir eben eine Möglichkeit, in diesem Bereich etwas zu tun.

Das wäre positiv, um damit Therapien finanzieren zu können, um die Chance auf Reintegration zu verstärken, um den finanziellen Druck der Betroffenen zu erleichtern, und vor allem eben auch, um die Prävention zu verbessern. Ich hoffe, dass wir da bald ein Stück weiterkommen, weil die bisherigen Maßnahmen eben nicht genügen, um diesen besorgniserregenden Trend endlich zu stoppen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


18.21.34

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag von Frau Kollegin Schatz, in dem es um die Erweiterung der Berufskrankheitsliste geht, möchte ich noch einmal festhalten, was auch Vorredner schon gesagt haben: dass derartige Erkrankungen in der Regel nicht überwiegend durch bestimmte Berufe verursacht werden, sondern mehrere Ursachen haben. Eine spezifische berufliche Exposition kann meist nicht festgestellt werden. Beides wäre aber Voraussetzung für die derzeitige Berufskrankheitsrente.

Die angesprochene Präventionsarbeit wird unter anderem von der AUVA gemacht, und zwar im Rahmen der Betriebsbetreuung durch Präventivfachkräfte.

Zum Antrag der Kollegin Schatz, in dem es um die Erhöhung der Zahl der Arbeits­inspektoren sowie um die Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate geht, möchte ich nur sagen: Das würde mehrere Millionen kosten, dabei reden wir von Einsparungsmaßnahmen. Außerdem arbeiten Arbeitsinspektorate schon jetzt neben den nahezu flächendeckenden Stichprobenkontrollen sehr zielorientiert in diese Rich­tung. Mehr Geld für die Arbeitsinspektoren heißt aber nicht notwendigerweise ent­sprechend mehr Arbeitnehmerschutz, aber jedenfalls immer mehr Kosten und auch immer mehr Bürokratie.

Der dritte Antrag geht ebenfalls in diese Richtung. Ich möchte nur abschließend sagen: Vorsorge wird in vielen, vielen Betrieben schon gelebt, durchgeführt, aber die Verant­wortung liegt bei beiden Seiten, und zwar nicht nur bei den Unternehmen oder beim Gesetzgeber, sondern auch bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, um eben im Betrieb gut und mit Freude einen Job machen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.23.41

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Krankheiten entstehen oft aufgrund von gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsstoffen in den Betrieben. Daher sind Untersuchungen der Arbeitsbedin­gungen und von gefährdenden Arbeiten sowie organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen im Betrieb sowie regelmäßige Kontrollen unbedingt erforderlich, damit gefährliche Krankheiten eben abgeschätzt werden können und dagegen vorgegangen werden kann.

Auch im Bereich Prävention – der Prävention ist immer ein Vorrang gegenüber der Rehabilitation zu geben – sind verstärkte Maßnahmen notwendig, um die belastende Gefährdung für Arbeitnehmer zu vermeiden beziehungsweise zu verhindern.

 


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