Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 205

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Im Großen und Ganzen ist es aber so, dass die Bestimmungen für Berufskrankheiten zum Teil nicht mehr zeitgemäß sind. Die gehören überarbeitet und erweitert, und da gehören psychische und psychosomatische Erkrankungen, wie ich meine, auf jeden Fall miteinbezogen; und die sogenannte Generalklausel im ASVG gehört um Faktoren, welche die psychische Gesundheit beeinträchtigen, wie zum Beispiel Stress, ergänzt. (Beifall beim BZÖ.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


18.25.07

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Karlsböck ist jetzt, glaube ich, nicht da. Ich nehme an, er schreibt gerade eine Presseaussendung. (Heiterkeit.) Das ist üblich: Rednerpult – raus – schreiben. Ist okay.

Ich wollte Herrn Abgeordnetem Karlsböck eine Antwort geben. Jetzt muss ich sie eben dem Rest der Freiheitlichen Partei geben. Tut mir leid für Sie. (Abg. Hornek: Vielleicht schriftlich, Herr Minister?!)

Das AMS hat pro Jahr zwischen 900 000 und 1 Million Kunden. In dieser Zahl von 900 000 beziehungsweise 1 Million Kunden und Kundinnen gibt es eine gewisse Zahl von Menschen, die gesundheitliche Probleme haben, aus welchen Gründen auch immer.

Wie Frau Abgeordnete Schatz schon gesagt hat, bemüht sich das AMS, diese Personen einer fachkundigen Betreuung und eben einer gewissen Behandlung zuzuführen. Wir sind uns einig, dass die AMS-Betreuer vieles sind, aber sicher nicht in medizinischen Fragen ausgebildet. Demzufolge wird das BBRZ in Wien – ich nehme an, das ist ein Wiener Beispiel – zugekauft, um eben zu schauen, was geht und was nicht geht.

Da geht es nicht darum, dass sich der eine oder andere etwas an Kosten hin- und herschiebt, sondern es geht schlichtweg darum, Menschen in einer ganz speziellen Lebenssituation jene Hilfe zukommen zu lassen, die sie brauchen. Dass diese Menschen in der speziellen Lebenssituation für die Idealhilfe vielleicht nicht immer gleich beim ersten Mal ansprechbar sind, kennen wir doch alle aus unserem Leben. Es ist natürlich klar, dass ein Teil dieser Personen einen Antrag auf eine befristete I-Pension stellt, weil all diese Personen in der Regel in einem Lebensalter sind, wo sie nur eine befristete I-Pension bekommen können.

Hätte sich der Abgeordnete Dr. Karlsböck mit dieser Materie wirklich beschäftig, dann würde er wissen, dass einerseits diese Projekte sehr gerne und sehr gut angenommen werden, und dann würde er auch wissen, dass wir vielen Personen, die in der I-Pension sind, auch insofern helfen, als wir sie über sozialökonomische Projekte wie­derum zum Beispiel in Lehrverträge bringen. Wenn Menschen zum Beispiel 35 oder 38 Jahre alt sind und auf einmal mit Lehrverträgen wieder anfangen, ihr Leben in den Griff zu bekommen, haben sie eben eine gewisse Lebenskarriere.

Aber all diese Oberflächlichkeit ist bei der Freiheitlichen Partei vordergründig. Dem­zufolge kann ich nicht verlangen, dass man sich tiefgründig damit auseinandersetzt, so leid es mir tut. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Walser.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


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