Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 206

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18.28.04

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zwei Entschließungsanträge, die die Definition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten behandeln. Es gibt durchaus Einzelfälle, wo das begründet sein kann, aber ich denke, dass es die finanziellen Möglichkeiten sprengen würde, wenn man eine generelle Einbindung dieser Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten machen würde. Das ist in heutigen Zeiten sicherlich zu bedenken.

Ich glaube, wir sollten dabei bleiben, dass die Anerkennung einer neuen Berufskrank­heit den eindeutigen Nachweis der medizinischen Wissenschaft erfordert, dass sie durch besondere Einwirkungen verursacht ist und dass bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit dem Risiko dieser Berufskrankheit in einem erheblich höheren Grad ausgesetzt sind als der Rest der Bevölkerung.

Auch zum zweiten Antrag, der die geschlechterspezifische Abgrenzung betrifft, muss ich sagen, dass die Betrachtung der Berufskrankheiten im Hinblick auf ihre Verteilung bei den Geschlechtern kein sachliches Merkmal für die Anerkennung einer solchen Erkrankung als Berufskrankheit sein kann. Eine Erkrankung, die sich durch die gegebene Abgrenzbarkeit in die Liste der Berufskrankheiten einordnen lässt, ist unabhängig davon aufzunehmen, ob von ihr überwiegend Frauen oder Männer betroffen sind.

Zum dritten Antrag von den Grünen, und zwar betreffend die Erhöhung der Zahl der ArbeitsinspektorInnen sowie die Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate, darf ich sagen: Evaluierung: ja; Effizienzsteigerung: ja; Aufstockung des Budgets: nein! (Beifall bei der ÖVP.)

18.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Mag. Schwentner. – Bitte.

 


18.30.24

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Kollege Eßl, danke, dass Ihnen mein Antrag immerhin einen Satz wert war, weil das ja sonst niemand von den Regierungsparteien kommentiert hat. Ein bisschen enttäuscht bin ich aber trotzdem, denn ich finde, und es ist mehrmals gefallen, dass es sich bei dieser Liste der anerkannten Berufskrankheiten um eine einigermaßen veraltete Liste handelt. Es waren sich sehr viele einig, was die psychosomatischen Krankheiten anbelangt. Das finde ich auch. Aber ich möchte trotzdem noch einmal die spezifisch weiblichen Berufskrankheiten erwähnen, die nicht Eingang in diese Liste finden.

Sie alle waren schon einmal in einem Kindergarten, und zwar nicht nur, als Sie selber Kinder waren, sondern wahrscheinlich auch bei Ihren eigenen Kindern; und Sie wissen, was dort für ein Höllenlärm ist. Dort hat es oft 85 bis 88 Dezibel. Wenn die Kinder noch dazu ihr Spielzeug einräumen, kann es so laut werden, dass es bis zu 95 Dezibel hat – gesund ist ein Geräuschniveau von maximal 85 Dezibel.

Das heißt, wenn man öfter einem solchen Pegel ausgeliefert ist, dann kann man ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommen, was das Gehör angeht; und ich kenne Frauen, die einen Gehörsturz erlitten haben. Ich kenne zum Beispiel eine Lehrerin – in Schulen gibt es ähnliche Lärmpegel –, die im Lauf der Berufskarriere irgendwann einen Gehörsturz erlitten hat. Es ist meiner Meinung nach nicht einzu­sehen, dass solche Dinge nicht anerkannt sind als Berufskrankheit. Im Gegensatz dazu wird einem Mann, der einen Gehörschaden hat, weil er mit dem Presslufthammer arbeitet, dieser sehr wohl als Berufskrankheit anerkannt.

 


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