Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 210

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Werte Kollegin Dr. Moser, mit der Novelle des Eisenbahngesetzes übernimmt Öster­reich diese Normen nicht nur für die Hauptstrecken, sondern auch für die wichtigsten Nebenstrecken (Abg. Dr. Moser: Und warum braucht man ...?) sowie betreffend die Anschlussbahnen an Güterterminals und Häfen. Damit ist ein weiterer Teilschritt zur systematischen Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene erreicht. Ein Schritt, von dem die Menschen und die Umwelt profitieren – und somit wir alle. – Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.43.53

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Der Kollege vor mir hat schon gesagt (Abg. Heinzl: Heinzl!), dass es sich um eine EU-Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems handelt (Ruf bei der SPÖ: Heinzl!) und dass sie umzusetzen ist. Wir vom BZÖ kritisieren daran, dass mit dieser Umsetzung keine Verwaltungsvereinfachung, sondern eine Verwaltungs­aufblähung erfolgt ist.

Ein weiterer Punkt, der mir sehr aufstößt, ist, dass Eisenbahnaufsichtsorgane Per­sonen festnehmen können, die gegen die Bestimmungen zur Benützung nicht öffentlicher Eisenbahnübergänge verstoßen. Ich muss noch kurz erklären, warum mir das aufstößt: Ich habe im Ausschuss schon erklärt, dass Eisenbahner keine Befehls- und Zwangsgewalt wie Exekutivbeamte haben und dass ich mir das sehr schwer vorstellen kann. Ich habe dann von einem Beamten zur Antwort bekommen, das sei im früheren Gesetz schon so dringestanden und man habe es einfach übernommen. Also das finde ich ein bisschen zu schwach, das ist ein bisschen zu wenig.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber trotzdem etwas anderes zum Thema ÖBB beziehungsweise Eisenbahnunternehmen anschneiden, und zwar die Strecke Oberwart – Friedberg im Burgenland. Es hat eine Bürgerinitiative mit über 5 000 Unter­schrif­ten gegeben, um diese Linie zu erhalten und entsprechend attraktiv für den Personen- und Güterverkehr zu machen. Im Ausschuss – und das hat mir auch sehr aufgestoßen – geht dann die ÖVP her und stellt einen Vertagungsantrag!

Und jetzt kommen wir zum Punkt: Obwohl Kollege Glaser in dieser Gegend im Burgenland hausieren geht und sagt, dass er sich für den Erhalt dieser Linie einsetze, geht die ÖVP her und stellt einen Vertagungsantrag. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es ist Ihnen anscheinend nicht wichtig, was über 5 000 Bürger in der betroffenen Region wollen und mit einer Bürgerinitiative zum Ausdruck bringen. Das ist eine Doppel­züngigkeit der ÖVP, die sich gewaschen hat, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Da kommen wir zu einem weiteren Punkt, dieser Doppelzüngigkeit der ÖVP, vorhin wurde das auch kurz angesprochen: Es gibt ein Antrag von mir betreffend Änderung der praxisfremden Bestimmung über das Führerscheingesetz. Es geht um das Mit­führen des Führerscheins bei Landwirten, Lenkern von Motorkarren, selbstfahren­den Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und so weiter.

Dieses Gesetz wurde von Kollegin Moser schon angesprochen – ein Pfusch, den man damals gemacht hat. Wir haben zum zweiten Mal versucht – zuerst die FPÖ, dann wir –, es zu reparieren. Beim ersten Antrag im Ausschuss vor zwei Monaten hat die ÖVP gesagt, sie müsse das noch durchdenken und mit dem Koalitionspartner aushandeln. Im letzten Ausschuss hat ein ÖVP-Vertreter aus dem Bauernbund eine Brandrede für die Änderung dieses Gesetzes gehalten – und partout: Im Anschluss hat er den Antrag auf Vertagung gestellt! Es war ihm anscheinend doch nicht so wichtig.

 


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