Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 215

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19.00.35

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe aufgrund der bereits gehaltenen Reden den Eindruck, dass es, was die Umsetzung der EU-Richtlinien im Eisenbahngesetz betrifft, breite Zustimmung gibt, was die Harmonisie­rung auch von technischen Systemen innerhalb der Schienennetze und der Technolo­gien in ganz Europa und auch die Angleichung von technischen Anlagen betrifft. Es ist auch bei jeder kontroversiellen Diskussion, die ganz im Besonderen immer dann geführt wird, wenn es um die Österreichischen Bundesbahnen geht, eingangs einmal herauszustreichen, so meine ich, wenn es etwas gibt, das man gemeinsam vertritt.

Ich glaube darüber hinaus auch, dass grundsätzlich außer Streit steht und es auch von allen so gesehen wird, dass in Österreich den Bundesbahnen eine ganz große Be­deutung zukommt, nicht nur, was die Mobilität der Menschen betrifft, der Pendlerinnen und Pendler in Österreich, was die Mobilität unserer Kinder, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrlinge in unserem Land betrifft. Wir wissen aber natürlich auch, dass die Qualität einer umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur, wie sie nur die Bahn in Österreich darstellt, auch ganz entscheidend für den Wirtschaftsstandort und auch für die Lebensqualität ist, denn nur mit der Bahn gelingt es uns, Millionen an Tonnen CO2-Einsparungen vorzunehmen.

Auch wenn in Diskussionen manchmal unterschiedliche Meinungen vertreten werden, in welche Richtung etwas gehen soll, mit welchen Mitteln wir die Bahn stärken können, meine ich trotzdem immer wieder zu erkennen, dass das grundsätzliche Bekenntnis dazu eigentlich vorhanden ist. Das halte ich auch für etwas Positives. Deshalb wollte ich das eingangs auch hervorstreichen.

Neben der Umsetzung der Harmonisierung der technischen Anlagen und dieser Euro­päischen Richtlinie ist eine Frage, Frau Abgeordnete Moser, die Sie angesprochen haben, wie man bei einem großen Schienenbauprojekt damit umgeht, wenn es aufgrund irgendwelcher verfahrenstechnischer Probleme zu Aufhebungen von Bau­genehmi­gungen kommt, wo man natürlich auch Zeit braucht, neue Pläne einzureichen und somit Genehmigungsverfahren in die Wege zu leiten. (Abg. Dr. Moser: Man soll es von vornherein korrekt und sauber machen!) Wie Sie wissen, Frau Abgeordnete, liegen unsere Vorstellungen da gar nicht so weit auseinander. Man muss wissen, dass man bei solch großen Baustellen eine gewisse Zeit braucht, selbst wenn ein Baubescheid aufgehoben ist, um Bausicherungsmaßnahmen vornehmen zu können. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht Jahre!)

Man kann nicht bei einer Großbaustelle in Dimensionen von riesigen Schienen­pro­jekten schlicht und einfach die Schaufel oder sonst was fallen lassen und diese verlassen, sondern es geht darum, dass es oft Wochen und Monate braucht, um Bausicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Es braucht auch Zeit, um sehr wertvolle technische Anlagen, die dort sind, abzusichern und möglicherweise auch wieder abzu­bauen. Und das war die Intention dieses Gesetzes.

Aber woraus ich kein Hehl mache, ist, dass man es, wenn es da möglicherweise legistische Fehlinterpretationen geben könnte, noch einmal deutlicher machen sollte. Wenn wir das heute so beschließen, dann ist die Intention die, dass, selbst wenn Bau­bescheide aufgehoben werden, kostenintensive teure Technologien dort nicht verros­ten, sondern sichergestellt werden und auch eine Baustellensicherung erfolgt. Darauf wollte ich besonders hinweisen, weil aus der Diskussion hervorgekommen ist, dass es sich um Fehlinformationen handelt.

Was ich bei jeder Diskussion, die ich über die Bundesbahnen in diesem Haus führen kann und darf, deutlich mache, ist, dass wir derzeit eine derart positive Situation ha-


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