Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 220

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bedarf es jetzt der Genehmigung des Bundesministeriums, wobei da vor allem auf die Qualität des Ausbildungspersonals Rücksicht genommen werden muss, die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsmethoden den Vorgaben entsprechen und natürlich auch für die Schulungszwecke die entsprechenden Einrichtungen vorhanden sein müssen.

Eine weitere Änderung in dieser Richtlinie bezieht sich auf die Instandhaltung der Güterwagen. Unser gemeinsames Ziel ist es ja, Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen, vor allem, wenn es darum geht, Gefahrgütertransporte zu verlagern. Neben gut geschultem Personal, das die EVUs haben müssen, benötigen wir einen Top-Zustand der Infrastruktur. Wir brauchen aber auch eine hohe Qualität des rollen­den Materials, der Güterwagen, und dazu dient natürlich auch diese Novellierung, bei der es darum geht, Qualitätsnachweise für Güterwagenwerkstätten herbeizuführen.

Meine Damen und Herren, bei der Sicherheit im Eisenbahnverkehr geht es in erster Linie um den Schutz der Fahrgäste, es geht um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den EVUs, aber es geht auch um den Schutz der Anrainer an den Bahntrassen und um die Umwelt.

Eine Reduzierung von unternehmensbezogenen und unterschiedlichen Praktiken von Vorschriften wird dazu führen, dass es zu einer Erhöhung der Sicherheit kommt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.21.58

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Der Straßenverkehr wird immer mehr, die Zahl der transeuropäischen Transporte steigt, und die Belastung durch Abgase und Feinstaub wird dadurch immer größer. Bei Personenkraftwagen und Lastkraftwagen setzen wir auf Technologien wie Erdgas, Hybridantrieb oder reine Strommotoren. Aber gerade beim Strom wissen wir, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis diese Technologie den Massenmarkt erreicht, und selbst dann können wir maximal von 20 bis 25 Prozent Anteil an allen Kraftfahrzeugen ausgehen.

Diese umweltfreundliche Mobilität wird hauptsächlich den Nahverkehr betreffen, meine Damen und Herren. Aber schon heute haben wir mit der Eisenbahn ein Transportmittel zur Hand, das auch überregional und auf der Fernstrecke zu 100 Prozent umwelt­freundlich fährt. Mit jedem gefahrenen Kilometer wird CO2 eingespart. Das gilt für den Personentransport genauso wie für den Transfer von schweren Gütern.

Unser Ziel, meine Damen und Herren, muss es also sein, noch mehr Transporte auf die Schienen zu bringen. Nicht nur in Österreich, auch für ganz Europa müsste das gelten. Genauso wie es einen europäischen Typenschein bei Kraftfahrzeugen gibt, hat die EU mit drei Novellen für einheitliche Bestimmungen bei Zulassung und Wartung von schienengebundenen Fahrzeugen gesorgt. In einem kompatiblen Zugnetz, wie wir es für Europa dringend brauchen, soll es auch gleiche Spurbreiten und gleiche Strom­systeme geben.

Für uns ist natürlich auch die Sicherheit besonders wichtig. Einheitliche Zugsicherungs­systeme, einheitliche Sicherheitsstandards, eine einheitliche Zertifizierung bei der Instandhaltung, einheitliche Vorschriften und vor allem eine einheitliche Genehmi­gungspflicht bei Schulungseinrichtungen sind notwendig.

Österreich hat schon jetzt einen guten und sicheren Standard. Wir brauchen hierzu­lande nicht sehr viel zu tun, meine Damen und Herren. Durch dieses Gesetz und die


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