Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 224

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Insofern ist es sinnvoll, dass es ein Genehmigungsverfahren gibt, dass es ein Register für Weltraumobjekte gibt, dass es Regressmöglichkeiten und Haftungsregelungen gibt.

Wir werden dem Gesetz auch zustimmen, da unsere Fragen im Ausschuss durchaus zufriedenstellend beantwortet worden sind. Wir haben vor allem im Zusammenhang mit der Frage des Verzichts auf eine Haftpflichtversicherung, wenn ein Satellit im öffent­lichen Interesse in den Weltraum befördert wird, nachgefragt, was der Hintergrund ist, denn was wir nicht wollen, ist, dass Kosten des Betreibers auf die Republik überge­wälzt werden. Aber es war durchaus nachvollziehbar in der Antwort, dass man dann, wenn ein öffentliches Interesse dahintersteckt, das heißt, wenn Forschungsprojekte dahinterstecken, von der Haftpflicht absieht. Dies deshalb, da das ja Kosten sind, die möglicherweise Forschungsprojekte unnötig belasten und eben im öffentlichen Interesse sind und daher auch möglicherweise das Haftungsrisiko dann die Republik trifft.

Natürlich sind auch die Regeln zur Vermeidung des Weltraummülls sinnvoll. Wir wis­sen ja, dass das ein zunehmendes Problem wird. All das ist geregelt. Und in diesem Sinne werden wir zustimmen und werden die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich gerne und genau beobachten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.34.32

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ein kleiner Schritt für den Nationalrat, ein großer Schritt für die Forschungscommunity, so hat es der Kollege Gartlehner gesagt, und das kann ich nur unterstreichen, auch wenn es eher unspektakulär ist, was wir hier heute beschließen. Im Wesentlichen geht es, wie bereits angesprochen, um die Haftungsfragen, um Regressfragen von nichtstaatlichen Weltraumaktivitäten.

De facto geht es jetzt einmal um zwei Forschungssatelliten, die von Indien aus starten werden, aber weil sie eben auch von Österreich mit entwickelt wurden, ist eben der Start-Staat Österreich, und daher ist entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und dieses Weltraumgesetz ist die Umsetzung dessen. Es wird ein Register geschaffen, da stehen dann die ganzen Teile drin, die von Österreich in den Weltraum geschossen werden, auch wenn sie in Indien starten. Die Haftung ist angesprochen worden, was auch wichtig ist. Vorerst einmal sind kaum Kosten damit verbunden, weil das aus dem laufenden Budget der FFG finanziert wird.

Ich darf aber abschließend anmerken – wenn wir vom BZÖ das auch unterstützen –, dass man gerade in der Luftfahrttechnik oder auch in der Raumfahrttechnik in Österreich durchaus noch Ausbaupotentiale hätte. Und Sie wissen alle ganz genau, dass diese Techniken solche sind, die viele andere mitziehen, ob das IT ist, ob das Materialtechniken sind. Man könnte also auch durchaus von der Regierung überlegen, Kompetenzzentren für Luftfahrttechnik, für Raumfahrttechnik zu schaffen, um damit auch im internationalen Wettbewerb ordentlich reüssieren zu können. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.36.03

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter,


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