Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 236

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Zur derzeitigen Rechtslage hat mein Kollege Rudi Plessl schon Stellung genommen. Ich glaube aber, dass wir auch dadurch, dass wir die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels ratifiziert haben und auch von der GRETA geprüft wurden – die GRETA ist ein vorgesehenes Gremium in dieser Konvention –, gut dastehen. Diese GRETA hat uns ein durchaus gutes Zeugnis ausgestellt. Selbst­verständlich hat es auch Anregungen gegeben wie etwa, dass man verstärkt bewusst­seinsbildende Maßnahmen setzt, aber auch die Datensammlung verbessert und noch andere Dinge mehr.

Der Kampf gegen den Menschenhandel kann nicht in einem Tag oder mit einem Gesetz oder mit einem Antrag geführt werden. Er muss ständig geführt werden.

Abschließend möchte ich mich hier namens meiner Fraktion bei der Interventionsstelle herzlich für ihre Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.17.08

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! „Einer Bande von Menschenhändlern hat die niederösterreichische Polizei das Handwerk gelegt. Fünf Verdächtige wurden am Montag festgenommen, berichtete die Sicherheitsdirektion am Donnerstag. Sie sollen eine 27-jährige Serbin ,gekauft‘, gefangen gehalten und der Zwangsprostitution zugeführt haben. Die Frau wurde befreit, die Beschuldigten in die Justizanstalt Wien Josefstadt eingeliefert.“

So weit ein Ausschnitt aus einem Bericht in der „Kleinen Zeitung“ vom 27. November 2011.

Menschenhandel gehört mit Sicherheit zu einem der schlimmsten Verbrechen. Men­schenhandel stellt mit Sicherheit eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte dar. Der Kampf gegen Menschenhandel hat sowohl in Österreich, in der EU, aber auch international eine sehr hohe Priorität. Da Österreich durch seine Lage betroffen ist, wurden vonseiten der Regierung schon wesentliche Maßnahmen gesetzt.

Einige davon sind: Die „Task Force Menschenhandel“ wurde eingerichtet. Im Zuge dieser Task Force wurde der erste Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel ge­schaf­fen. Es wurde dann der zweite Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Men­schenhandels für die Jahre 2009–2011 vom Ministerrat angenommen. Österreich ist auch Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel. Das sind einige von vielen Maßnahmen, die schon getroffen wurden.

Natürlich ist mir aber bewusst, dass es äußerst wichtig ist, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass gerade durch Schulungen sichergestellt werden soll, dass die bestehenden Bestimmungen auch tatsächlich angewandt werden. Trotz all dieser Maßnahmen ist sehr wohl noch viel zu tun, um die Menschenrechte umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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