Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 251

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diskutiert wird –: 8 Milliarden € zahlen wir hier ein – und machen wir uns jetzt keine Gedanken darüber, ob das richtig oder falsch ist; es passiert –, und auf der anderen Seite verzichtet Griechenland Jahr für Jahr auf 30 Milliarden € an Steuereinnahmen, Steuern, die einfach nicht eingehoben werden; die einfach nicht eingehoben werden, weil man dort eine völlig andere Zahlungskultur hat.

Ich glaube, dass da auch aus diesem Blickpunkt zu erkennen ist, dass jene Menschen in Österreich, die sich nicht helfen können, die auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen sind, nicht verstehen, warum wir auf der einen Seite so tüchtig finanziell unterstützen und auf der anderen Seite sehr kleinlich sind – es geht hier in Wirklichkeit nicht um große Beträge –, wenn es darum geht, auch diesen schwerstbetroffenen behinderten Menschen die finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die sie wirklich dringend benötigen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Durchschlag gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.12.16

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz. Schon bevor das Wort „Schuldenkrise“ zum allgemeinen Wort­schatz gehört hat, war der Zwang bei vielen Verantwortlichen, in vielen Bereichen Einsparungen vornehmen zu müssen, durchaus klar. Die Einsparungsnotwendigkeit im Spitalsbereich hat beispielsweise in Oberösterreich dazu geführt, dass wir im Jahr 2005 eine erste Spitalsreform gemacht haben, auf die dann die aktuelle Reform mit immerhin einem Einsparvolumen von 2,3 Milliarden € bis 2020 aufsetzen konnte. Und da wird der vorliegende Gesetzentwurf durchaus helfen, diese Einsparziele leichter zu erreichen.

Die Möglichkeiten, die einzelnen Häuser entsprechend den Notwendigkeiten in den Regionen umzubauen, das schafft die Flexibilisierung, die einen modernen Spitals­betrieb, aber auch eine moderne medizinische Versorgung ermöglicht. Die Besorgnis der Ärztevertreter, dass mit dem neuen Gesetz die hohe Qualität in der medizinischen Versorgung nicht mehr sichergestellt ist, die muss allerdings sehr ernst genommen werden. Daher wird es sehr wichtig sein, die gesetzten Maßnahmen, die die Länder ja vornehmen können, aber nicht müssen, auch genau zu evaluieren und anzuschauen.

Ziel muss es sein, die grundsätzlich sehr hohe medizinische Qualität, die wir haben, weiter aufrechtzuerhalten, allerdings immer abgestimmt auf die tatsächlichen Notwen­dig­keiten. Und ich halte zum Beispiel die Tendenz, Fachschwerpunkte zu forcieren, durchaus auch für eine Maßnahme im Sinne der Patientensicherheit.

Allerdings – und das ist mir schon sehr wichtig, denn ich komme aus einem Flächen­bundesland –, die Versorgung der Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum muss genauso sichergestellt sein wie die Versorgung der Patientinnen und Patienten im städtischen Umfeld. (Abg. Mag. Gaßner: Genau!)

Zusammenfassend kann man zu diesem Punkt analog zu einem alten Sprichwort sagen: Wer Gutes erhalten will, muss es verändern. – Hochqualitative medizinische Versorgung, die an den tatsächlichen Notwendigkeiten ausgerichtet ist, muss das Ziel dieses Gesetzes sein.

Der zweite Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte, ist der Antrag des Kollegen Grünewald, die PID betreffend. Das ist etwas, was mich immer schon gewundert hat: Das ist ein Thema, das die Grundwerte des Lebens betrifft, und diese Themen, ob sie jetzt am Anfang des Lebens stehen oder am Ende des Lebens, sind eigentlich selten


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