Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 252

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Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Es wird aber notwendig sein, diese zu führen, denn wir brauchen hier Klarheit. Es fehlt auch an der Verbreitung der notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, die es ja in vielen Bereichen gibt.

Dafür wird es aber auch notwendig sein, sich mit den betroffenen Gruppen auseinan­derzusetzen. Und da gibt es durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen. Behin­derten­verbände beispielsweise sehen natürlich – und diese Ängste muss man ver­stehen – das Auseinanderdividieren in lebenswertes und lebensunwertes Leben. Das ist für Behindertenverbände durchaus ein sehr wichtiger Punkt. Auf der anderen Seite gibt es Familien, Frauen, die schon ein behindertes Kind haben, mit einer genetischen Disposition, die sicher nicht mehr die Kraft haben für ein zweites behindertes Kind, Frauen, die Sicherheit haben wollen, und Frauen, die – und das wissen wir auch – sehr oft dann in solchen Situationen auch von ihrem Partner alleingelassen werden. Das heißt, hier ist es dringend notwendig, wirklich eine klare, gute Lösung zu finden.

Mir hat der Prozess in Deutschland sehr gut gefallen, wo die Diskussion sehr breit geführt wurde, wo in vielen Gremien diskutiert wurde, wo die Entscheidung dem einzelnen Abgeordneten, weil es schließlich und endlich auch eine Grundwertefrage ist, auch freigestellt wurde, wo die PID dann in einem sehr, sehr begrenzten Rahmen erlaubt wurde. Und ich denke mir, so einen Prozess bei uns hier aufzusetzen, das wäre der richtige Zugang. (Beifall bei der ÖVP.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


21.16.16

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich spreche heute über Contergan, und ich finde es total wichtig, dass wir dieses Thema hier und jetzt erörtern. Ich muss dazu auch sagen, dass wir 2009 die Ersten waren, die diesbezüglich einen Antrag eingebracht haben, dass man die Contergan-Opfer auch unterstützt.

Kollege Spindelberger, du musst es mir jetzt schon verzeihen, aber ich habe dir jetzt zum Schluss nicht mehr zuhören können. Ich erwarte mir vor allem von der Sozialdemokratie, dass gerade wenn es um schlechter gestellte Menschen geht, wenn es um Pflege geht, wenn es um Pflegeunterstützung geht, und vor allem hier, wo es um die Contergan-Opfer geht, ein bisschen mehr kommt als: Naja, schauen wir einmal! Die bekommen eh eine Einmalzahlung von 50 000 €! – Nur: Was machen diese Menschen mit den 50 000 €? Sie können einmal die Wohnung umbauen, und dann ist das ganze Geld weg. Und ich finde es letztklassig, dass man hier auch darüber diskutiert, ob jetzt die Contergan-Opfer eine Minimalstrente von Deutschland beziehen oder eine Einmalzahlung von Österreich.

Auf den ersten Blick wirkt der Betrag von 2,8 Millionen € hoch, nur: Wenn man das hochrechnet und durchdividiert, dann sind das bei 54 Opfern 2,7 Millionen €, es bleiben 100 000 € übrig, und das wird dann gütigerweise auf alle aufgeteilt. Ich finde das letztklassig, wie hier mit Menschen umgegangen wird! Ich muss das einmal klipp und klar sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Mir ist es völlig egal, ob das jetzt ein Opfer von einem Impfschaden ist, wie es im Fachjargon so schön heißt, oder ein Contergan-Opfer. Ich weiß nicht, wer von Ihnen einen Betroffenen persönlich kennt. Ich kenne jemanden, dem geht es überhaupt nicht gut. Er ist genauso ein Impfopfer, schaut aus wie ein Contergan-Opfer. Und da geht es um die Wohngelegenheit; dieser muss das ganze Haus umbauen. Es geht vor allem um Menschen, die später, wenn sie älter sind, pflegebedürftig sind. Und da muss ich


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