Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 275

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Der Rechnungshof hat bei diesem Bericht, der von der Dimension her sehr umfassend ist, auch sehr kritisch festgestellt, dass es auch nur eine eingeschränkte Transparenz gibt. In Zahlen ausgedrückt: Die drei Länder Kärnten, Oberösterreich und Salzburg haben im Jahr 2009 über Land und Bund 8,88 Milliarden € an familienbezogenen Leistungen ausbezahlt. Daher, glaube ich, ist es wichtig, dass der Rechnungshof hier kritisch feststellt, dass die Treffsicherheit der Leistungen verbessert werden muss und auf messbare Indikatoren aufgebaut werden soll.

Es gibt kein umfassendes Berichtswesen. Einzig und allein bei der Studienbeihilfen­behörde hat es eine positive Erwähnung des Rechnungshofes gegeben.

Kritisch hinterfragt wurde auch, dass der Familienbericht nur alle zehn Jahre vorgelegt wird und somit eigentlich ungeeignet ist, die Familienleistungen zu steuern und abzu­stimmen. Es gibt keine konkreten Zielfestlegungen, es gibt unterschiedliche An­spruchsvoraussetzungen, und auch – das sollte in der heutigen Zeit, glaube ich, ein Gebot der Stunde sein – die Datenvernetzung, die Datenanbindung und der Daten­austausch funktionieren nicht zufriedenstellend.

Was brauchen wir also für die Zukunft? – Wir brauchen bei den familienbezogenen Leistungen mehr Treffsicherheit, basierend auf messbaren Indikatoren. Wir brauchen eine Bündelung der Vollzugskompetenzen. Wir brauchen die Schaffung von gebiets­körperübergreifenden Datenbanken, verlässliches und zielorientiertes Berichtswesen und mehr Bürgerservice durch die Schaffung einer Info-Plattform. Also da gibt es riesige Herausforderungen aus meiner Sicht.

Auch das Thema Transferkonto wurde angesprochen. Es sollte möglichst rasch und auf breiter Basis eingeführt werden. Gerade bei den familienpolitischen Leistungen hätte man damit einen viel besseren Überblick und könnte gezielter die Leistungen vergeben.

Dieser Rechnungshofbericht ist also durchaus kritisch, Herr Präsident, und ich glaube, es ist ein klarer Auftrag in Richtung Verwaltungsreform. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Zanger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.38.55

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ein sehr intensiver Rechnungshofbericht ist uns hier wieder vorgelegen, den wir letzte Woche im Ausschuss behandeln konnten. Zwei konkrete Kapitel hat er beinhaltet, die wir dort diskutiert haben. Zum einen sind das die familienbezogenen Leistungen. Hier ist schon zu sagen, wenn es im Bund, in der Republik sieben Ministerien gibt, die Familien­leistungen ausschütten, und in drei Ländern, die geprüft worden sind, zusammen­gezählt 117 Stellen – jetzt rechnen wir noch einmal sechs Bundesländer dazu, wo vielleicht auch wieder irgendwelche Extrawürstl gemacht werden –, dann kommen wir auf ein Wirrwarr und ein Sammelsurium von Leistungen, wo nicht mehr feststellbar ist – und das war für uns die Frage –: Welche Leistungen sind zielsicher, das heißt, welche gehen wirklich konkret in die Familien hinein, welche unterstützen wirklich die Kinder in diesen Familien, und vor allem, welche Wirkung wird erzielt? Ist es gesichert, dass sozusagen die Geburtenrate nachhaltig angehoben werden kann? Es ist nicht feststellbar, ob das der Fall ist. Die Wirkungen können nicht dargelegt werden. Das hat auch der Präsident festgestellt. Und das ist eigentlich kein Wunder bei dieser Anzahl.

 


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