Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 286

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Also, lassen Sie die Opposition im Kraut, beweisen Sie einmal, Zeit ist ja bis zum nächsten Finanzrahmen, in den nächsten Monaten aufgrund klarer Verhandlungen, in welchen Konzeptbereichen sinnvoll gespart werden soll – aber nicht mit dem Rasen­mäher durchschnitzen! – und wo allenfalls gerecht Einnahmen erhöht werden können! So einfach ist es. Dann kommen Sie wieder her und nehmen das Wort Schulden­bremse in den Mund, vorher nicht! Und lassen Sie die Verfassung unbehelligt! (Beifall bei Grünen, BZÖ und FPÖ.)

23.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt der Herr Rechnungshof­prä­sident. – Bitte.

 


23.16.16

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nachdem der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Umsetzung der Empfehlungen mehrmals angesprochen worden ist, möchte ich hinweisen: Auf der heutigen Tagesordnung stehen auch drei Follow-up-Überprüfungen.

Wenn man das Ergebnis der Follow-up-Überprüfungen näher betrachtet, sieht man, dass in jenen Bereichen – das hat die Frau Abgeordnete Schönpass angesprochen –, wo eben keine System- beziehungsweise Kompetenzänderungen erforderlich sind, der Umsetzungsgrad ein sehr hoher ist: wie von Ihnen ausgesprochen werden 83 Prozent der Empfehlungen umgesetzt.

Betrachtet man aber jene Bereiche wie eben familienbezogene Leistungen – wenn man diese als Beispiel nimmt oder die Wetterdienste – dann sehen Sie, dass hiebei aufgrund des erforderlichen Zusammenwirkens von Gebietskörperschaften, aufgrund des Erfordernisses, Kompetenzbereinigungen durchzuführen, eben nicht jenes Re­form­verhalten an den Tag gelegt wird, das notwendig ist, um Österreich tatsächlich finanziell zukunftsfit zu machen.

Es wurde bereits im Rahmen der Debatte angesprochen und unter anderem von den Abgeordneten Schönpass und Gahr näher dargelegt, dass wir bei den familienbezo­genen Leistungen unbedingt Reformen brauchen, um etwa die Antwort geben zu können, welche Förderung eine Familie erhalten hat und in welcher Höhe, dies um gleichzeitig auch die Förderungen zielgerichtet auszahlen zu können.

Das ist derzeit nicht der Fall, da es nicht einmal eine klare Definition gibt, was eine Familie ist. Es gibt auch keine klare Definition, was man unter familienbezogenen Leistungen versteht. Noch dazu werden die Anspruchsvoraussetzungen, beispiels­weise soziale Bedürftigkeit, Familieneinkommen et cetera, unterschiedlich definiert. Darüber hinaus ist der Vollzug auf sieben Ministerien und in den Ländern auf mehrere Direktionen beziehungsweise Abteilungen aufgeteilt.

Dass auch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen herangezogen werden, beispiels­weise bei der Schülerbeihilfe oder Studienbeihilfe – wobei bei der Schülerbeihilfe auch noch vom Schultyp abhängig ist, ob das Bundesministerium für Unterricht und Kunst, der Landesschulrat, der Stadtschulrat oder die Landeshauptleute zuständig sind –, zeigt, dass hiebei Regulierungsdefizite bestehen, die beseitigt werden sollten.

Bei den Wetterdiensten – das hat die Frau Abgeordnete Lapp angesprochen – ist zu erwähnen: Die Wetterdienste sind gewachsen. Aber leider sind in diesem Fall auch die Kosten gewachsen. Ich werde nur kurz ausführen, dass ein Reformvorhaben nicht so passieren sollte, wie es bei den Wetterdiensten in den 25 Jahren nicht erfolgreich abgelaufen ist. Es ist dies ein Reformvorhaben, das sich verselbständigt hat, das zum Selbstzweck geworden ist.

 


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