Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 229

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mit entsprechenden Prüfungsvorgängen wie Due Diligence und entsprechenden Risi­kobewertungen wird dadurch sicher viel besser werden, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Zusätzlich werden auch noch verschiedene Offenlegungspflichten eingeführt, was ins­gesamt zu sehr viel mehr Transparenz führt.

Wir werden auch für die Versicherungsvereine nach internationalem Vorbild die Mög­lichkeit schaffen, dass sie ihre Unternehmungen beziehungsweise Vereine in Aktienge­sellschaften oder Stiftungen einbringen.

Insgesamt ist dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Baustein, das Regelwerke für eine sichere Finanzwelt und vor allem entsprechende Vorgaben für Finanzdienstleister ent­hält. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


19.24.57

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zum Ta­gesordnungspunkt 22, IFI-Beitragsgesetz, ist kurz anzumerken, worum es geht. Bis 2020 beziehungsweise 2023 sollen von Österreich rund 525 Millionen € für die Entwicklungs­hilfe im weiteren Sinn geleistet werden. Diese beachtliche Summe geht im Wesentli­chen an drei große Einrichtungen, an drei „internationale Fonds“, nämlich mit dem Ziel, dort Infrastrukturprojekte aufzubauen und beim Kampf gegen den Klimawandel mitzu­helfen.

Unserer Meinung nach – und das ist auch das Argument der Regierung – wäre das sinnvoll, auch um Exportmärkte für Betriebe hier in Österreich aufzubauen. Von NGOs kommt immer wieder das gleiche Argument. Sie behaupten, und das zu Recht, dass das Geld dann außerhalb der Verfügungsgewalt Österreichs ist und die Gelder zum Teil irgendwo versickern und man nicht kontrollieren kann, was damit konkret durch­geführt wird. Daher wollen wir diese Gelder zweckwidmen, und zwar dahin gehend, dass Österreich hier bilaterale Verträge abschließt und das Geld nicht irgendwo inter­national einsetzt; und generell müsste man auch über die Höhe der Summe sprechen.

Zum Tagesordnungspunkt 23: Das ist eine Anzahl von verschiedenen Gesetzen, die dazu beitragen sollen, die Finanzmärkte etwas besser zu kontrollieren. Das Ansinnen ist richtig, die Umsetzung ist aber eher schwach ausgeprägt. Sie wird für mehr Büro­kratie sorgen, nämlich bei der Finanzmarktaufsicht, bei der Nationalbank et cetera.

Was wirklich fehlt, ist, dass man endlich das System angeht, und da gibt es eine Reihe von Vorschlägen des BZÖ. Basel III wurde angesprochen. Im Wesentlichen ist das ein Vorgriff, eine Vorarbeit für Basel III, welches 2013 in Kraft treten soll. Wir vom BZÖ wollen, dass man endlich darangeht, eine europäische Ratingagentur ins Leben zu ru­fen, die entsprechende, konkrete Bewertungskriterien als Vorgaben erhält.

Wir wollen eine Stärkung der europäischen Finanzmarktaufsicht, die bisher verspro­chen, aber nicht angegangen wurde. Wir wollen auch eine Trennung von Investment- und Geschäftsbanken, damit die Geschäftsbanken für die Realwirtschaft auch wirklich Geld bereitstellen können, dass die Investmentbanken entsprechende Kapitalrücklagen bilden müssen und nicht beide in einen Topf geworfen werden. Wir wollen auch das Verbot von Wiederverbriefungen, die ja letztlich auch ein massiver Auslöser dieser ganzen Finanzmarktkrise waren.

Daher: Kein Herumdoktern an bestehenden Symptomen, sondern eine echte System­reform! – Und die vermissen wir. Daher werden wir das ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)

19.27

 


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