Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 240

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20.03.05

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Die Änderung beim Kinderbetreuungsgeldgesetz wurde von uns Freiheitli­chen im Ausschuss abgelehnt und wird auch heute von unsere Seite keine Unterstüt­zung finden.

Wir hätten uns mehr Verbesserungen gewünscht. In den letzten Jahren sind ja meh­rere Vorschläge von uns in Form eines Entschließungsantrages eingebracht worden.

Die fünf Varianten beim Kinderbetreuungsgeld sind für viele Eltern unübersichtlich und auch verwirrend. Diese Kindergeldregelungen machen es Eltern schwer, die richtige Entscheidung zu treffen. Die Variante, für die man sich bei der erstmaligen Antrag­stellung entscheiden muss, kann später nicht geändert werden. Es ist weiterhin kein Wechsel in eine andere Variante möglich, und das ist sehr, sehr schade.

Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher bleiben in allen Varianten benachteiligt. Sie kön­nen nicht die ganze Dauer ausschöpfen, und das ist ungerecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade die Langzeitvariante, die 30 plus 6 Monate, die beliebteste Variante, die am meisten angenommen wird, sollte verbessert und auch ausgebaut werden, unabhängig davon, ob sich die Eltern die Kinderbetreuungszeit aufteilen oder nicht. Diese Variante ist nicht nur die beliebteste, sondern sie ist auch für die Kinder, besonders für Kleinst­kinder sehr wichtig. Dazu sind bereits jede Menge Anträge eingebracht worden.

Meine Damen und Herren! Studien, Kinderärzte, Kinderpsychologen bestätigen uns im­mer wieder, die wichtigsten Bezugspersonen sind die Eltern. (Beifall bei der FPÖ.) Und die Mutterentbehrung in den ersten drei Lebensjahren gefährdet die störungsfreie Ent­wicklung des Kindes. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher dürfen die Eltern auch nicht gedrängt werden, ihre Kinder unter drei Jahren aus finanziellen Gründen in Fremdbetreuung zu geben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Meine Kinder haben einen schweren Schaden, oder wie?) Nicht ohne Grund wurde von namhaften Kinderpsychologen das Kindergarteneintrittsalter erst ab dem dritten Lebensjahr festgelegt. Dies ist keine willkürliche Grenze, sondern entwicklungspsycho­logisch bedingt. Kinder unter drei Jahren sind nämlich keine sozialen, sondern Einzel­wesen und nicht reif für Gruppenbetreuung und Kindergärten. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete 2007 über die bis dahin größte verfasste Studie zum Thema: Wie wirkt sich die Fremdbetreuung auf Kinder aus, wenn sie sehr früh außer Haus kommen? – Und schon damals kam man zu dem Schluss: Fremdbetreuung macht Kinder aggressiver! (Abg. Öllinger: Na bitte!)

Als Musterbeispiel für Familienpolitik wird immer wieder Schweden herangezogen. Dort wird das Betreuungssystem seit 1975 massiv gefördert, und seit damals steigen die psychischen Probleme der schwedischen Kinder überproportional.

Meine Damen und Herren! Schon seit Jahren warnen wir Freiheitlichen vor den Folgen der Fremdbetreuung von Klein- und Kleinstkindern. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: So ein Quatsch! So ein frauenfeindlicher Quatsch! – Weitere Zwi­schenrufe.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.07.05

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Mühlberghuber, „Fremdbetreuung macht Kinder aggressiver.“ – Also wenn das in einer Zeitung steht und Sie das für bare Mün-


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