Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 132

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Antrag 475/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus sowie über den

Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus (1644 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident Neugebauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.58.46

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Lange Zeit waren die Ereignisse, die in demo­kratiewidriger Weise in den bewaffneten und bürgerkriegsähnlichen Ereignissen des Februar 1934 kulminierten, eine Hypothek in der Zusammenarbeit der an der Aus­einandersetzung beteiligten politischen Lager nach 1945, weshalb sie aus dem demokratischen Konsens ausgeblendet blieben.

Wenn man in die Erste Republik zurückblendet und betrachtet, wie die großen Parteien einander begegnet sind, sieht man, dass man vom jeweils anderen als vom feind­lichen Lager gesprochen hat. Ich denke, dass die Zweite Republik für sich in Anspruch nehmen kann, dass sie eine Phase der Versöhnung und des gegenseitigen Respektes eingeleitet hat. Das mag durchaus auch mit der gemeinsamen Erfahrung in den Lagerstraßen der Konzentrationslager begonnen haben.

Ich erinnere gerade an den Versuch der Aufarbeitung der Zeit des autoritären Ständestaates: Bundeskanzler Gorbach, Vizekanzler Pittermann mit ihrem gemein­samen Besuch der Gräber der Opfer beider Seiten am 12. Februar 1964. Vor wenigen Jahren – 2004 – wurden auf parlamentarischer Ebene hier im Hause bemerkenswerte Schritte durch die Präsidenten Khol und Fischer gesetzt: in einem Symposium, das meines Erachtens auch Raum für Aufarbeitung und Versöhnung gegeben hat.

Ich bedanke mich sehr herzlich für sehr sachliche Gespräche, die fernab von Schuld­zuweisungen geführt wurden und nunmehr in einem Aufhebungs- und Rehabil­itie­rungs­gesetz im Zusammenhang mit den Justizopfern der Jahre 1933 bis 1938 münden.

Dieses „Gesetz umfasst jenen Personenkreis, der zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 strafgerichtlich verurteilt oder verwaltungsbehördlich angehalten oder ausgebürgert worden ist, weil er sich für den Erhalt eines unabhängigen und demokratischen Österreichs eingesetzt hat.“ – Das ist die Formulierung, die wir auch in Anknüpfung an das Opferfürsorgegesetz gefunden haben. Es werden gerichtliche Verurteilungen und Strafaussprüche der Sonder- und Standgerichte und ordentlichen Strafgerichte sowie Bescheide zur Anordnung von Anhaltungen rückwirkend beseitigt.

Wir haben in die Rehabilitierung natürlich nicht – das trifft jene, die im Ausmaß der Aufhebung strafgerichtlicher Urteile rehabilitiert werden – jene aufgenommen, die für den „Anschluß“ agitiert beziehungsweise sich auch für die Befürwortung konkreter Diktaturen – welcher Art auch immer – ausgesprochen haben.

Darüber hinaus wird all jenen, die sich zwischen November 1918 und März 1938 für ein unabhängiges demokratisches und sich seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich in Wort und Tat eingesetzt haben, die Anerkennung der Republik aus­gesprochen.

 


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