Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 22

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waltungseinheiten diskutiert. Eine Studie des Gemeindebundes sagt ganz klar: Je klei­ner die Gemeinde desto günstiger ist die Verwaltung pro Bürger. (Abg. Rädler: Das ist ein Blödsinn!) In kleinen Gemeinden 299 € Verwaltungskosten pro Einwohner, in gro­ßen Gemeinden bis zu 765 €.

Teilen Sie mit mir die Meinung, dass, je größer eine Verwaltungseinheit ist, desto hö­her die Kosten pro Bürger sind, dass es zwar Sinn macht zusammenzulegen, aber nur mit Strukturreformen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es gibt sehr gute Kooperationen von Gemeinden. Aus meinem eigenen Heimatbezirk kann ich Ihnen sagen, die Umlandgemeinden rund um Schwanenstadt haben ein Gemeindeamt, wo sozusagen die Gemeinden kooperieren und Kosten damit sparen. Ähnliches haben die Mondseelandgemeinden, die haben auch ein Gemeindeamt, und das ist noch dazu in der Marktgemeinde Mondsee. Also da gibt es ja bereits sehr, sehr viele gute Koope­rationen und Möglichkeiten, kostensparend vorzugehen. Die Gemeinden können das ja selbst bewerkstelligen, da braucht es nicht den Fingerzeig der Finanzministerin. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Kaipel, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Bundesministerin! Unter dem Titel „Part­nerschaftsleistungen des Bundes“ subventioniert der Bund Pensionsbeitragsleistungen für Gewerbe zu etwa einem Viertel, für Bauern zu etwa einem Drittel und für Arbeiter null. Das ist ungerecht. Wir wollen, dass alle Pensionsbeitragsleistungen gleich viel wert sind.

Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Was wollen Sie tun, damit es in dieser Frage zu mehr Gerechtigkeit kommt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Das ist ein biss­chen unsachlich dargestellt, weil die Pensionsleistung immer Dienstgeber- und Dienst­nehmerbeiträge sind, und der Dienstgeber des Bauern ist der Bauer selber. Man kann nicht so tun, als müssten die Bauern quasi alle ihre Leistungen doppelt bezahlen, so­wohl bei den Kranken- und Sozialversicherungen als auch bei der Pension. Und daher springt hier der Staat ein und hilft diesen Bevölkerungsgruppen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage Nr. 130/M des Herrn Abgeordneten Podgorschek. – Bitte.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ich hatte letzte Woche, genau heute vor einer Woche, die Ehre, einen Vortrag von Ihnen in der Wirtschaftskammer Oberösterreich zu hören, und habe feststellen dürfen, dass Sie ja fast zu hundert Prozent freiheitliche Positionen vertreten. Vor allem haben Sie sich ganz klar gegen eine einnahmenseitige Sanierung des Budgets ausgesprochen. Wich­tig ist, dass Sie auch erkannt haben, dass wir unsere Abgaben- und Steuerquote nicht erhöhen dürfen, weil wir im unmittelbaren Wettbewerb mit unseren Nachbarstaaten ste­hen.

Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich natürlich, um die Koalition zu retten, Ihrem Koalitionspartner annähern müssen, beziehungsweise haben ja Ihre Parteikollegen teilweise auch schon signalisiert, dass Sie zusätzliche Einnahmen lukrieren müssen: Ein-Drittel-, Zwei-Drittel-Variante und so weiter.

Ich darf daher jetzt zu meiner Frage kommen:

 


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