leistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention.
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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um den Punkt 19 der Tagesordnung jedenfalls in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (1651 d.B.).
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 und 6, 7 und 8 sowie 12 bis 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortungen 9330/AB und 9393/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9330/AB der Anfrage 9437/J der Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend missverstandenen Dialog: ÖVP/SPÖ unterstützen das „Internationale König-Abdullah-Bin-Abdulaziz Zentrum für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog“ durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9393/AB der Anfrage 9496/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anzeige des Justizministeriums gegen den Abgeordneten Gerald Grosz vom 24.5.2011 und das Verfahren 30St183/11i-1 wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses in Bezug auf seine Tätigkeit im ÖBB-Unterausschuss des Rechnungshofausschusses durch die Frau Bundesministerin für Justiz abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet im Anschluss an die zuvor bekannt gegebene kurze Debatte statt.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Ta-
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