Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 53

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nicht jemand, der jetzt draufgekommen ist, dass Bildung wichtig ist, sondern das da­mals, als er einer Regierung als Finanzminister angehört hat, auch in die Realität um­gesetzt hat. Ich möchte daran erinnern, Stichwort „soziale Durchmischung“, dass die Bundesregierung mit Finanzminister Dr. Androsch und mit Hertha Firnberg, der ersten Wissenschaftsministerin, die wir in diesem Land gehabt haben, damals ganz wesentli­che Weichen zur Entwicklung und zur Öffnung unserer Hochschulen gestellt hat. (Bei­fall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

Seit damals, sehr geehrte Damen und Herren, gibt es das Kampfwort der „Massenuni­versität“, und seit damals geht es einigen politischen Kräften in diesem Land darum, das Rad der Zeit wieder zurückzustellen. Aber ich sage, auch heute brauchen wir drin­gend eine offensive Hochschulpolitik, und auch heute ist es unser gesellschaftspoli­tischer Auftrag, nicht auf Talente zu verzichten. Wir können uns das nicht leisten, und wir wollen uns das nicht leisten! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

11.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


11.16.55

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Bildung interessiert uns alle, Bildung ist die Zukunft unseres Landes, Bildung ermöglicht uns, miteinander in den Dialog zu treten. – Des­halb herzlichen Dank für die vielen Vorschläge, die von den Expertinnen und Experten des Volksbegehrens gekommen sind, herzlichen Dank aber auch allen anderen Initia­tiven, die uns immer wieder unermüdlich aus der Praxis heraus Vorschläge hierher ins Haus bringen, die uns helfen, die Zukunft des Bildungssystems gemeinsam zu gestal­ten. Wir werden über die einzelnen Punkte noch intensiv diskutieren.

Ich möchte fünf Begriffe, die sich vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung durch­ziehen, herausgreifen, weil ich sie neben der Fülle an einzelnen Vorschlägen für be­sonders wichtig halte, sozusagen als gemeinsame Klammer.

Zunächst der Begriff „Autonomie“ – Autonomie der Person im Sinne individueller För­derung, Begabung, die im Mittelpunkt stehen soll, Autonomie aber auch der Institution. Gerade die Hochschulautonomie ist ein tolles Beispiel dafür, wie Schulautonomie künf­tig weiterentwickelt werden kann. Wir brauchen auch in der Schule mehr Autonomie, und daher ist es mir wichtig, dass wir vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung genau jenen Verantwortungsbereich erweitern. Wir haben dazu auch schon eine ent­sprechende Einigkeit im Unterausschuss zur Verwaltungsreform erzielt.

Auch mir geht es manchmal zu langsam, sage ich ganz ehrlich, denn viele Gesetze, die wir beschließen, kommen in der Schule nicht so an, wie wir sie hier beschließen. Es gibt einen Stapel an Schulgesetzen. Bevor ich als Abgeordnete zum Nationalrat an­gelobt worden bin, habe ich mir gewünscht, dass für jedes neue Schulgesetz min­destens zwei Gesetze im Schulbereich abgeschafft werden. Das wäre etwas, Frau Bundesministerin, um sagen zu können, dass wir wirklich eine gemeinsame Kraftan­strengung und große Herausforderungen vor uns haben. Nehmen wir uns das doch vor – 1 : 2 –, ein neues Gesetz zu schaffen und zwei administrative Erschwernisse im Schulbereich abzuschaffen, damit die Schulen jenen Freiraum bekommen, der auch im Volksbegehren entsprechend dokumentiert ist! Übernehmen wir doch die Formel 1 : 2! (Abg. Dr. Walser: Wir hindern Sie nicht daran!)

Der zweite Punkt: Professor Hengstschläger. Warum interessiert er uns so? – Er ist heute mehrmals zitiert worden, und auch ich darf ein Zitat von ihm bringen:

 


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