Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 78

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lerInnen mit Glaubensbekenntnis, mit der Möglichkeit, sich vom Unterricht abzumelden, das heißt kein Ethikunterricht – oder Ethikunterricht als Pflichtfach für alle SchülerInnen der Oberstufe – das würde bedeuten Konfessionsunterricht als zusätzliches Wahlfach für SchülerInnen mit Religionsbekenntnis – oder andere Möglichkeiten, die da mitdisku­tiert wurden.

Für uns ist unzweifelhaft, dass Ethikunterricht an folgende Bedingungen geknüpft wer­den muss: Ethik muss als eigenes Lehramt eingerichtet werden – wir haben das heute schon angesprochen, es steht die neue LehrerInnenausbildung an, und wenn Ethik ein Pflichtfach werden sollte, muss dafür ein eigenes Lehramt eingerichtet werden. Ethik­unterricht kann nicht von ReligionslehrerInnen unterrichtet werden, außer sie haben ei­ne entsprechende Ausbildung. Ich meine, das verlangt auch das weltanschauliche Neu­tralitätsgebot des Staates.

Und schlussendlich: Die Erstellung eines Lehrplanes ist Aufgabe des Ministeriums, oh­ne Einfluss von Religionsgemeinschaften. Auch das gebietet das weltanschauliche Neu­tralitätsgebot des Staates.

Wenn wir in diesem Bereich nächste Schritte setzen wollen, ist es, glaube ich, wichtig, dass wir im Vorfeld die konkreten Zahlen haben, wie viel was kostet. Ein Vorschlag zur Güte wäre auch – auch im Sinne dessen, wie mit den Ressourcen im Religionsunter­richt umgegangen wird; auch das ist ja ein Thema, das wir im Bereich Schulverwal­tungsreform diskutiert haben –: Der Bund zahlt für die gemeldeten Schüler für den Reli­gionsunterricht an die Länder, wobei der Religionsunterricht zum Teil nur zu 50 Prozent zustande kommt. Das heißt, die anderen Ressourcen bleiben in den Ländern und wer­den dort für andere Zwecke verwendet.

Ich würde meinen, wenn man da einen ersten sinnvollen Schritt macht, könnte man auch sagen, wir nutzen diese Ressourcen, die da ausfallen, für einen Ethikunterricht, der da alternativ angeboten werden kann. Dann hätten wir auch kein Finanzierungspro­blem, allerdings mit dem Beigeschmack für die Länder, dass sie dieses Körberlgeld nicht mehr hätten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


12.51.01

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an die Ausführungen meines Vorredners an­schließen und kann auch seitens meiner Fraktion festhalten, wie interessant diese En­quete war. Ganz besonders hervorstreichen möchte ich, dass es erfreulich ist, dass al­le Parteien das Interesse und auch die Wichtigkeit erkannt haben, Ethikunterricht im Bil­dungsbereich, im Schulsystem zu verankern.

Daher ist für uns das Auslaufen des Schulversuches, ohne ein Ersatzmodell zu finden und ohne Ethikunterricht im Regelschulwesen einzuführen, keine Alternative, nicht nur deshalb, weil 14 Jahre Schulversuch nicht umsonst gewesen sein sollen, sondern vor allem auch deshalb, weil uns die Experten in der Enquete sehr eindeutig berichten und darlegen konnten, dass das nicht nur von den SchülerInnen und Eltern positiv ange­nommen wird, sondern dass das auch wirklich positive Auswirkungen auf die Persön­lichkeitsentwicklung von jungen Menschen hat.

An dieser Enquete hat zum Beispiel ein Direktor aus einer Ethik-Gründerschule sozu­sagen teilgenommen, aus der Hegelgasse, der schon sehr lange Ethikunterricht für sei­ne Schülerinnen und Schüler anbietet als Alternative zum Religionsunterricht, was be­deutet, dass alle jungen Menschen, die sich vom Religionsunterricht abmelden, ver­pflichtend einen Ethikunterricht wahrnehmen müssen.

 


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