Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 158

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frastruktur von Büchereien und die Ausbildung von MitarbeiterInnen ständig verbessert werden konnten, hat mit dem Gesetz zur Büchereiförderung Neu zu tun.

In meiner Bezirksstadt St. Johann im Pongau zum Beispiel bedeutete die im August er­folgte Übersiedlung der Bücherei in ein anderes Gebäude ganz wichtige Verbesse­rungen: Vergrößerung, Modernisierung, Digitalisierung, PC-Arbeitsplätze für Bibliothe­karInnen wie für BenutzerInnen, flexible Regale, um ein und denselben Raum auch für Veranstaltungen nützen zu können, eine entsprechende technische Ausstattung, die Vorträge und verschiedenste Veranstaltungen für ganz unterschiedliche Zielgruppen auch gut möglich macht. Drei MitarbeiterInnen gewährleisten, dass die Bibliothek 15 Stun­den pro Woche geöffnet ist, und dreimal wöchentlich zu unterschiedlichen Tageszeiten können die Menschen Medien entlehnen. Mit großem Einsatz der MitarbeiterInnen und mit Hilfe eines finanziellen Zuschusses durch den Bund für PCs und Medien wird auf einen Bestand von 15 000 Medien hingearbeitet. Das ist unter anderem ein Zielstan­dard aus diesem Kriterienkatalog, dass eben pro EinwohnerIn eine bestimmte Anzahl von Medien erreicht wird.

Bildung und Zugang zu Bildung sind ein Grundrecht für alle Menschen. Mit den Bü­chereien, meine ich, wird diesem Ansatz verstärkt auch Rechnung getragen. Zahlrei­che Büchereien in Österreich haben die Büchereiförderung, diese neue Büchereiförde­rung, gekoppelt an neue Ziel- und Strukturvorgaben, auch genützt und in ihren Ge­meinden das Angebot wesentlich verbessert – ein Beweis dafür, wie wichtig und positiv es war und ist, das öffentliche Büchereiwesen als Fördergebiet seitens des BMUKK neu zu definieren und neu zu organisieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Es spricht nun Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


17.39.07

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! 2010 waren für die Bundesmuseen und für die Nationalbibliothek 146,77 Millionen € vorhanden, die natürlich auch aufgewendet wurden. Eines der we­sentlichsten Ziele der museumspolitischen Initiative 2010 war die verstärkte Heranfüh­rung der Bevölkerung zu Kulturangeboten. Mit der Einführung des freien Eintritts für Ju­gendliche bis zum 19. Lebensjahr in die Bundesmuseen und auch in die Nationalbiblio­thek, welcher mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist, konnte gerade in dieser Hinsicht ein sehr bedeutender Schritt gesetzt werden. Es wurde heute bereits einige Male da­rauf hingewiesen.

Es gibt mittlerweile auch Nachahmer, das ist alles sehr positiv. Auf diese Weise konn­ten auch 920 000 junge Menschen die Bundesmuseen besichtigen beziehungsweise in den Bundesmuseen neues Wissen vermittelt bekommen. Das sind um 24 Prozent mehr als im Jahr davor. Im Jahr 2010 konnten insgesamt 4 070 800 Besucherinnen und Besucher verzeichnet werden. Im Jahr 2011, so ist aus Vorerhebungen ablesbar, waren die Besucherzahlen allerdings wieder rückläufig.

Laut Pressemeldungen wurde darauf hingewiesen, dass die Zählmethoden in den Bun­desmuseen unterschiedlich sind und es daher auch zu Verzerrungen kommen kann. Da aber solch positive Kulturinitiativen wie dieser Gratiseintritt, der im Jahr 2010 einge­führt wurde, erfolgsmäßig letztendlich auch an den Besucherzahlen ablesbar sein müs­sen, wäre es vielleicht auch eine gute Anregung, Frau Bundesministerin, künftig für einheitliche Zählkriterien in den Bundesmuseen Sorge zu tragen, denn dann kann man wirklich aussagekräftige und auch korrekte, vergleichbare Besucherdaten bekommen. (Beifall des Abg. Dr. Zinggl.)

Zusammenfassend kann natürlich gesagt werden, dass mit dem Gratiseintritt für Kinder und Jugendliche in unsere Bundesmuseen ein besonders wichtiges kulturpolitisches


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