gen oder Inhaftierungen ohne vorherige Anklage kommen soll, Gerichtsverfahren nur vor ordentlichen unabhängigen Gerichten durchgeführt werden sollen, keine Todesstrafen an Personen unter 18 beziehungsweise ohne ordentliches Gerichtsverfahren vollzogen werden sollen. Folter soll verhindert werden, politische Häftlinge, die aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind, sind freizulassen, und generell ist die Abschaffung der Todesstrafe in diesem Staat zu überdenken.
Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Abänderungsantrag nur auf den Kampf gegen den Terrorismus konzentriert und nicht die grundsätzliche Verletzung der Menschenrechte in diesem Fall, in diesem Staat berücksichtigt. Daher lehnen wir auch den Regierungsantrag ab. (Beifall bei der FPÖ.)
18.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Waldner zu Wort. – Bitte.
18.13
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Wolfgang Waldner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte vorweg kurz dem in der heutigen Kurzdebatte zum Dialogzentrum geäußerten Vorwurf entgegentreten, dass die Abschaffung der Todesstrafe, konkret in Saudi-Arabien, vom Außenministerium nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben werde.
Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine der Prioritäten der österreichischen Menschenrechtspolitik. Dies wurde auch durch den Entschließungsantrag des Nationalrates zum Thema Todesstrafe im Sommer 2011 bestätigt. Österreich engagiert sich gemeinsam mit den EU-Partnern generell und intensiv für die Abschaffung der Todesstrafe sowie für die Nicht-Vollstreckung im Einzelfall. Konkret zu erwähnen sind Interventionen auf Basis der EU-Leitlinien vor allem bei grausamen Hinrichtungsformen, bei jugendlichen Straftätern, bei unfairen Verfahren, bei Schwangeren oder Menschen mit geistiger Behinderung.
Frau Abgeordnete Korun, in diesem Sinne fordern wir auch laufend gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten in bilateralen Kontakten mit den saudischen Gesprächspartnern natürlich auch in Saudi-Arabien die Abschaffung der Todesstrafe oder als ersten Schritt zumindest eine Aussetzung der Todesstrafe. Das nur vorweg und zur Ergänzung zur früheren Debatte, weil es auch mit dem jetzigen Thema, mit der Diskussion zum Entwurf eines neuen Anti-Terrorgesetzes in Saudi-Arabien, die wir ebenfalls mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, zusammenhängt.
Dazu ist zu sagen, dass Maßnahmen gegen den Terrorismus im Interesse der gesamten Staatengemeinschaft sind. Wir sind jedoch überzeugt davon, dass solche Maßnahmen unter Einhaltung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgen müssen. Der Gesetzentwurf in Saudi-Arabien selbst ist keineswegs unumstritten in diesem Land, und derzeit ist noch nicht klar, ob und in welcher Form der Entwurf in Saudi-Arabien weiter bearbeitet wird. Eine baldige Verabschiedung dieses Gesetzes ist jedenfalls nach dem Wissensstand, den wir im Außenministerium haben, nicht absehbar. Österreich wird natürlich nicht zögern, Bedenken zu äußern, wenn der finale Entwurf vorliegt und darin wieder menschenrechtswidrige Bestimmungen enthalten sind.
Unser Ziel ist es, den Menschenrechtsschutz bei Maßnahmen gegen den Terrorismus weltweit zu verbessern, nicht nur in Saudi-Arabien. Wir haben daher im Rahmen der UNO, insbesondere während der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat, bei jeder Gelegenheit unsere Stimme für eine Stärkung des Schutzes der Menschenrechte im globalen Kampf gegen den Terrorismus erhoben. Als Mitglied des UNO-Menschenrechtsrates, aber auch auf regionaler und bilateraler Ebene werden wir unser Engage-
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