Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 168

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gen oder Inhaftierungen ohne vorherige Anklage kommen soll, Gerichtsverfahren nur vor ordentlichen unabhängigen Gerichten durchgeführt werden sollen, keine Todes­strafen an Personen unter 18 beziehungsweise ohne ordentliches Gerichtsverfahren vollzogen werden sollen. Folter soll verhindert werden, politische Häftlinge, die auf­grund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit und Versammlungs­freiheit inhaftiert sind, sind freizulassen, und generell ist die Abschaffung der Todes­strafe in diesem Staat zu überdenken.

Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Abänderungsantrag nur auf den Kampf gegen den Terrorismus konzentriert und nicht die grundsätzliche Verletzung der Men­schenrechte in diesem Fall, in diesem Staat berücksichtigt. Daher lehnen wir auch den Regierungsantrag ab. (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Waldner zu Wort. – Bitte.

 


18.13.13

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Wolfgang Waldner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte vorweg kurz dem in der heutigen Kurzdebatte zum Dialogzentrum geäußerten Vorwurf entge­gentreten, dass die Abschaffung der Todesstrafe, konkret in Saudi-Arabien, vom Au­ßenministerium nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben werde.

Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine der Prioritäten der österreichischen Menschenrechtspolitik. Dies wurde auch durch den Entschließungsantrag des Natio­nalrates zum Thema Todesstrafe im Sommer 2011 bestätigt. Österreich engagiert sich gemeinsam mit den EU-Partnern generell und intensiv für die Abschaffung der Todes­strafe sowie für die Nicht-Vollstreckung im Einzelfall. Konkret zu erwähnen sind Inter­ventionen auf Basis der EU-Leitlinien vor allem bei grausamen Hinrichtungsformen, bei jugendlichen Straftätern, bei unfairen Verfahren, bei Schwangeren oder Menschen mit geistiger Behinderung.

Frau Abgeordnete Korun, in diesem Sinne fordern wir auch laufend gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten in bilateralen Kontakten mit den saudischen Ge­sprächspartnern natürlich auch in Saudi-Arabien die Abschaffung der Todesstrafe oder als ersten Schritt zumindest eine Aussetzung der Todesstrafe. Das nur vorweg und zur Ergänzung zur früheren Debatte, weil es auch mit dem jetzigen Thema, mit der Dis­kussion zum Entwurf eines neuen Anti-Terrorgesetzes in Saudi-Arabien, die wir eben­falls mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, zusammenhängt.

Dazu ist zu sagen, dass Maßnahmen gegen den Terrorismus im Interesse der gesam­ten Staatengemeinschaft sind. Wir sind jedoch überzeugt davon, dass solche Maßnah­men unter Einhaltung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgen müssen. Der Gesetzentwurf in Saudi-Arabien selbst ist keineswegs unumstritten in die­sem Land, und derzeit ist noch nicht klar, ob und in welcher Form der Entwurf in Saudi-Arabien weiter bearbeitet wird. Eine baldige Verabschiedung dieses Gesetzes ist je­denfalls nach dem Wissensstand, den wir im Außenministerium haben, nicht absehbar. Österreich wird natürlich nicht zögern, Bedenken zu äußern, wenn der finale Entwurf vorliegt und darin wieder menschenrechtswidrige Bestimmungen enthalten sind.

Unser Ziel ist es, den Menschenrechtsschutz bei Maßnahmen gegen den Terrorismus weltweit zu verbessern, nicht nur in Saudi-Arabien. Wir haben daher im Rahmen der UNO, insbesondere während der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat, bei jeder Gelegenheit unsere Stimme für eine Stärkung des Schutzes der Menschenrechte im globalen Kampf gegen den Terrorismus erhoben. Als Mitglied des UNO-Menschen­rechtsrates, aber auch auf regionaler und bilateraler Ebene werden wir unser Engage-


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