Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 169

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ment für diesen verstärkten Menschenrechtsschutz und für die Rechtsstaatlichkeit wei­ter fortführen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 


18.16.03

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bekanntlich hat die Republik Österreich einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat inne. Nicht zuletzt dadurch kommt schon zum Ausdruck, dass Österreich nicht nur ein Land ist, in dem die Menschenrechte mit größter Selbstver­ständlichkeit hochgehalten werden, sondern dass wir uns auch international immer dort, wo sie missachtet werden, für die Menschenrechte einsetzen. Dazu bedürfte es eigentlich keiner Anträge im Parlament mehr.

Wenn heute dennoch dieser von uns im Ausschuss eingebrachte Antrag hier debattiert und hoffentlich beschlossen wird, so erfolgt dies vor dem Hintergrund, dass es ange­sichts von Akten des Terrorismus und deren Bekämpfung auf der einen Seite und der Wahrung der Menschenrechte auf der anderen Seite, die durch Anti-Terrorismus-Maß­nahmen bedroht sind, zu einem Spannungsverhältnis kommt, das durch die Politik zu bewältigen ist. Akte des Terrorismus sind schwere Verbrechen, bedrohen die Gesell­schaft und fordern unschuldige Menschenleben. Anti-Terrorismus-Strategien werden auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene daher immer notwendiger. Die in­ternationale Gemeinschaft erfordert den Kampf gegen grenzüberschreitende Krimina­lität. Schritte für internationale Rechtshilfe und Auslieferungsabkommen sind gesetzt worden und werden auch weiter gesetzt. Polizeiliche Zusammenarbeit ist ein Gebot der Stunde. Das ist die eine Seite.

Maßnahmen der Terrorbekämpfung sind aber sehr oft mit erheblichen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte und die Menschenrechte verbunden. Das ist die andere Seite. Es besteht die Gefahr und es ist vielfach Realität, dass von manchen Regierun­gen der Terrorismus zum Vorwand genommen wird, um die Regeln der Rechtsstaat­lichkeit zu umgehen und die Menschenrechte zu mindern. Hierbei den richtigen Weg zu finden ist eine der ganz großen aktuellen Herausforderungen an die Politik.

Wie schon im Ausschuss festgestellt sind wir aber der Meinung, dass man das nicht nur auf ein Land projizieren sollte, so wie es Frau Kollegin Korun mit ihrem speziellen Antrag getan hat, sondern dass wir uns mit unserer mahnenden Haltung darüber hi­naus auf alle Länder beziehen sollten, in denen die Gefahr droht, dass die Menschen­rechte unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung aufgeweicht und missachtet werden. Daher haben wir diesen Antrag gemeinsam mit der ÖVP eingebracht, und ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.18.41

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vom Regime in Saudi-Arabien geplante sogenannte Anti-Terrorgesetz ist ein klar menschenrechtswidriges. Es würde zum Beispiel unbegrenzte Isolationshaft vorsehen oder durch Folter erzwun­gene Geständnisse zulassen. Willkürliche Verhaftungen wären die Folge, und das alles unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung. Es ist also ein ganz klassisches men­schenrechtswidriges Gesetz, ein Versuch einer nicht demokratischen Regierung, de­mokratischen Protest zu kriminalisieren und demokratisch protestierende Bürger und Bürgerinnen so lange wie möglich in Haft zu nehmen.

 


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