Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 52

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Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100, Grüne 88 sowie BZÖ 84 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Wer diesem Vorschlag die Zustimmung gibt, den bitte um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.36.211. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1780/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG) erlassen und das Einführungs­ge­setz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Bundesministerien­ge­setz 1986, das Strafgesetzbuch, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bun­des­prä­sidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Volksbegehren­gesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geän­dert werden (EBIG-Einführungsgesetz) (1666 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


10.36.50

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Viele, viele Jahre haben wir und haben auch viele EU-Bürger zu Recht eingemahnt, dass es in der Europäischen Union Instrumente der direkten Demokratie geben sollte, denn seit vielen Jahren geben die Nationalstaaten – so auch Österreich – massiv Kompetenzen, auch Gesetzgebungskompetenzen, an die Europäische Union ab, ohne aber die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung zu haben, die selbstverständlich in den meisten europäischen Demokratien – so auch in Österreich – verankert sind.

Vieles ist diskutiert worden: Ob es denn nicht EU-weit Referenden geben sollte, also nicht nur in den Nationalstaaten, wenn es darum geht, EU-Recht in das nationale Recht überzuführen oder etwa bei einem Beitritt oder einer Vertragsänderung zuzu­stimmen oder diese abzulehnen, aber auch bei wichtigen europäischen Initiativen europaweite Volksabstimmungen zu schaffen, damit auch die Bevölkerung, so wie in den meisten Nationalstaaten, an der Rechtsetzung direkt teilnehmen und auch über wichtige Bereiche – etwa über Änderungen der Verträge – abstimmen kann.

Viel ist darüber diskutiert worden, aber bis heute ist nichts umgesetzt worden – ja nicht einmal, dass es den EU-Bürgern möglich ist, dem Europaparlament eine Gesetzes­initiative vorzutragen, so wie das auch hier in Österreich möglich ist, nämlich, dass man über ein Volksbegehren an den Nationalrat eine Gesetzesinitiative heranträgt,


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