Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 84

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Eines noch zum Entschließungsantrag der Grünen: Das ist eine gute Idee. Wir haben einen solchen Antrag im Jahr 2005 eingebracht. Wir können dem nur derzeit nicht beitreten, denn wir bräuchten dazu zirka 50 bis 100 Planstellen, und in der derzeitigen finanziellen Situation ist das nicht möglich. Ich denke, wir müssen zuerst diese Finanzierungsfrage lösen.

Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es ist vielleicht nur ein erster Schritt, aber es ist ein wichtiger Schritt in Richtung BürgerInnenbeteiligung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Da ein kurzfristig eingebrachter Abänderungsantrag vorliegt, verlege ich die Abstim­mung bis nach der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, also den nächsten Punkten, die zu behandeln sind, und wir setzen daher in der Erledigung der Tagesordnung fort.

12.19.402. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1795/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (1669 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird (1670 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung wird die Debatte unter einem durchgeführt.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.20.15

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Bei dieser Gesetzesvorlage handelt es sich im Wesentlichen auch um ein Anliegen des Sports, weil durch Ent­scheidungen der KommAustria folgende Situation eingetreten ist:

Wir haben ursprünglich bei der Einführung der Fernsehrichtlinie auf Ebene der Europäischen Union fünf Prime-Sportarten definiert. Das waren die Bewerbe der Welt- und Europameisterschaften im Fußball, im Wesentlichen die Fußball-Bundesliga, Skirennen, Formel 1-Rennen und die Olympischen Sommer- und Winterspiele.

Diese Aufzählung erfolgte nicht taxativ, sondern nur demonstrativ. Über Entscheidung der KommAustria wurden jetzt verschiedene Wettbewerbe auch als Prime-Sportarten deklariert, was dazu geführt hätte, dass sie nur im gebührenrechtlichen Fernsehen gesendet werden können. Da dafür aber kein Markt da ist und sie im gebührenrechtlichem Fernsehen, also ORF 1 und 2, nicht gesendet werden, könnten sie dann nicht mehr auf ORF Sport Plus gesendet werden.

Um hier einen Ausgleich zwischen den privaten Fernsehbetreibern und dem ORF und dem Sport zu schaffen, hat man sich zusammengesetzt, um eine neue Formulierung zu finden, und man hat sich auf folgenden Weg geeinigt: Dass der ORF nur mehr die


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