Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 249

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willigem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) erlassen wird sowie das Familienlastenausgleichsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Gebührengesetz geändert werden (1661 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1458/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung der Freiwilligkeit (1662 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. – Bitte.

 


21.28.09

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! (Die Abgeordneten Dr. Bartenstein und Dr. Matznetter stehen bei der Regierungsbank und sprechen mit Bundesministerin Dr. Fekter und Bundesminister Hundstorfer. – Abg. Grosz: Kannst du vielleicht die Abgeordneten von der Regierungsbank weg­scheuchen?) Ich will Sie nicht stören bei Ihrer Diskussion mit den ehemaligen Ministerkollegen. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung Bundesministerin Dr. Fekter, Bundesminister Hundstorfer sowie der Abgeordneten Dr. Bartenstein und Dr. Matznetter –: Habt ihr die Quartett-Karten auch schon ausgepackt? – Heiterkeit. – Abg. Grosz: Unbestätigten Gerüchten zufolge sind es Schnapskarten! – Die Abgeordneten Dr. Bartenstein und Dr. Matznetter entfernen sich von der Regierungsbank.) – Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, Lob vorweg: Der vorliegende Gesetzentwurf definiert nun endlich einmal auch, was Freiwilligenarbeit in Österreich eigentlich ist. Es war für uns in den letzten Jahren immer problematisch, wenn wir Maßnahmen zugunsten von Freiwilligen vorgeschlagen, eingefordert haben, auch klar zu definieren: Was ist nun eigentlich Freiwilligenarbeit? – Und das ist aus meiner Sicht sehr, sehr gut gelungen.

Ich darf nochmals unterstreichen, wie wichtig diese Tätigkeit Freiwilliger für uns in Österreich ist: Es sind 15 Millionen Stunden pro Woche, die in diesem Land freiwillig geleistet werden. Rechnen Sie sich aus – Sie können von einem Stundensatz von 10 € ausgehen –, was das eigentlich für das Land bedeutet!

Wer einmal in Ungarn war – und ich schätze dieses Land sehr – und dort einen Auto­unfall hatte, der weiß, dass er dort auf eine Rettung sehr, sehr lange warten muss, weil es dort kein Freiwilligenwesen gibt, weil dort nur die staatlichen Organisations­einheiten aktiv sind und es kaum zu schaffen ist, das über eine staatliche Organisation auch wirklich zu bewältigen.

Aber was uns in diesem Gesetz fehlt, ist die Antwort auf die Frage: Wie unterstützen wir tatsächlich diese Freiwilligenarbeit? – Da gibt es drei konkrete Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben und die leider nicht umgesetzt wurden.

Erstens: die Aufnahme in den öffentlichen Dienst. Wir waren da dafür, dass, wenn sich jemand im öffentlichen Dienst bewirbt, dann bei gleicher Qualifikation jener genommen wird, der Freiwilligenarbeit leistet. Da ist immer wieder gesagt worden: Naja, diese Bevorzugung ist rechtlich problematisch. – Ich glaube, dass sie das nicht ist, weil wir ja


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